Ab Freitag, dem 3. Juni, ist in der EU die Erbringung – direkt oder indirekt – von Wirtschaftsprüfungs-, Buchhaltungs- und PR-Dienstleistungen sowie Unternehmens-, Steuer- und Managementberatungsdiensten für in Russland niedergelassene juristische Personen, Unternehmen und Organisationen verboten.
Die Sanktionen gelten nicht für die Erbringung von Dienstleistungen für juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in Russland, die allein oder gemeinsam von in der EU registrierten oder eingetragenen Unternehmen gehalten oder kontrolliert werden.
Sterngoff Audit kann weiterhin Prüfungsleistungen erbringen, da unsere Kanzlei zu 100% im Besitz einer Russischer natürlicher Person im Besitz ist.
Außerdem möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass alle unsere Spezialisten über internationale Qualifikationen verfügen – sie haben internationale Zertifikate von Wirtschaftsprüfern, die von der Internationaler Wirtschaftsprüfervereinen ausgestellt werden. Außerdem haben unsere Spezialisten Diplome von DipIFR und ACCA von der Assoziation der Buchhalter in London.
Gerne setzen wir die Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaftsprüfung nach internationalen Standards für Ihr Unternehmen in Russland fort.
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