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Bestätigung des
KMU-Status

Unser Team bietet Unterstützung im Bezug auf die Erlangung des KMU-Status für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung an.
Was bringt der KMU-Status?

Eine Reihe von Präferenzen, und insbesondere- Senkung der Sozialversicherungsbeiträge von 30% um rund 15%.

Wie oft ist die Bestätigung nötig?

Jährlich.

Wie bekommt man den KMU-Status?

Um die russische Tochtergesellschaft den KMU-Status (Kleine und Mittlere Unternehmen) erhaltet, und ins Einheitliche Register landet ist es nötig, dass die russische OOO und der Ausländischer beteiligter den Status Kleinen (Mittleren) Unternehmen bestätigt.

Die Kompetenz, solche Informationen zu bestätigen und der Steuerbehörde vorzulegen, liegt bei den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Artikel 6.1 Teil 6.2 des Föderales Gesetzes „Über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation“).

Verfahren zur Bestätigung des KMU-Status

  1. Analysieren Sie die Leistung der Russischer OOO und der Muttergesellschaft (wenn ihr Anteil / Gesamtanteil an mehreren ausländischen Gründern mehr als 49% beträgt).
    Sowohl die Tochtergesellschaft als auch die Muttergesellschaft müssen folgende Kriterien erfüllen:

    • das Gesamteinkommen aus unternehmerischer Tätigkeit des Vorjahres nicht mehr als 2 Milliarden Rubel betragen haben;
    • durchschnittlich nicht mehr als 250 Mitarbeiter im Vorjahr beschäftigt haben;
    • das Land seines ständigen Standortes nicht zu Ländern mit Steuervergünstigungssystem (Offshore-Zonen) gehört;
    • die Russische OOO muss vor dem 1. Dezember 2019 gegründet sein.

    Wenn die angegebenen Kriterien den Anforderungen entsprechen, wenden Sie sich an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

  2. Schließen Sie einen Vertrag mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ab.
  3. Die Wirtschaftsprüfer frage Unterlagen an, analysieren und überprüfen die erhaltenen Dokumente auf Übereinstimmung mit den Kriterien.
  4. Jeden Monat, vom 1 bis zum 5 Tag, übermittelt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die erhaltenen Informationen unabhängig an die Steuerbehörde.
  5. Die Datenüberprüfung und Eintragung in das Register erfolgt monatlich durch die Steuerbehörde.