Es gibt eine Art der Wirtschaftsprüfung im Sonderauftrag, nach der ein besonderer Bestätigungsvermerk vorgelegt wird, dessen Inhalt und Erstellungsprozedur sich von üblichen Normen unterscheiden.
Die Durchführungsordnung wird für solche Fälle durch den Standard „Bestätigungsvermerk einer Wirtschaftsprüfungsorganisation bei Wirtschaftsprüfung im Sonderauftrag“ bestimmt, der von der Kommission für Wirtschaftsprüfungstätigkeit beim Präsidenten der Russischen Föderation am 20. Oktober 1999 (Protokoll Nr. 6) genehmigt wurde.
Die Wirtschaftsprüfung im Sonderauftrag kann nur auf Antrag erfolgen und wird zu jeder beliebigen Zeit in einem solchen Umfang durchgeführt, der in der technischen Aufgabenstellung im Vorfeld vorgegeben wurde.