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Dokument zur Regelung der Datenverarbeitungspolitik

1. Grundbestimmungen.

1.1 Die vorliegende Datenverarbeitungsbestimmung (nachfolgend „die Datenverarbeitungsbestimmung“ genannt) wurde gemäß Artikel 18.1 des Föderalen Gesetzes Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ vom 27. Juli 2006 ausgearbeitet. Sie gilt für alle personenbezogenen Daten, die die Administration der Website sterngoff.com, „Sterngoff Audit“, OOO im Weiteren „die Seitenadministration“ genannt, von Subjekten personenbezogener Daten erheben kann.

1.2 Die Datenverarbeitungspolitik umfasst auf personenbezogene Daten, die sowohl vor als auch nach der Unterzeichnung der vorliegenden Datenverarbeitungsbestimmung erhoben wurden.

2. Personenbezogene Daten und ihre Definition.

2.1 Personenbezogene Daten sind beliebige Angaben, die sich auf eine direkt oder indirekt bestimmte oder bestimmbare natürliche Person (Subjekt personenbezogener Daten) beziehen.

2.2 Hierzu zählen die folgenden Angaben von Subjekten personenbezogener Daten:

  • Vor-, Vaters-,und Familienname des Subjekts personenbezogener Daten.
  • Adresse mit Aufenthaltsort des Subjekts personenbezogener Daten.
  • Telefonnummer(n) des Subjekts personenbezogener Daten
  • Sonstige personenbezogene Daten.
3. Rechtliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

3.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stützt sich die Seitenadministration auf die folgenden Rechtsdokumente: Die Verfassung der Russischen Föderation; Artikel 86 – 90 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation; Artikel 6 (Punkt 2 des Teils 1) des Föderalen Gesetzes Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ vom 27.07.2006.

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten.

4.1 АDie Seitenadministration verarbeitet personenbezogene Daten von Subjekten für die folgenden Zwecke:

  • Zum Zweck der Erfüllung auferlegter Verpflichtungen in Form von Verarbeitung und Bearbeitung der Anträge, die von Subjekten personenbezogener Daten durch Online-Formulare der Website sterngoff.com übermittelt werden.
  • Zum Zweck der Inkenntnissetzung der Subjekte personenbezogener Daten über die von der Administration durchzuführenden Maßnahmen.
5. Rechte und Pflichten.

5.1 Rechte und Pflichten der Seitenadministration.

5.1.1 Als Operator personenbezogener Daten ist die Seitenadministration berechtigt:

  • Eigene Interessen vor Gericht zu vertreten.
  • Personenbezogene Daten von Subjekten an Dritte zu übermitteln – vorausgesetzt, dass dies durch von der geltenden Gesetzgebung (Steuer-, Rechtspflegeorgane), vorgesehen ist.
  • Es abzulehnen, personenbezogene Daten in den von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Fällen zu liefern.
  • Personenbezogene Daten des Subjekts ohne dessen Einwilligung in den von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Fällen zu verwenden.

5.1.2 Als Operator personenbezogener Daten ist die Seitenadministration verpflichtet:

  • Maßnahmen zu ergreifen, die für die Erfüllung der durch das Föderale Gesetz Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ vom 27.07.2006 und anderer normativer Rechtsakte vorgesehenen Verpflichtungen notwendig und ausreichend sind.

5.2 Rechte des Subjekts personenbezogener Daten.

5.2.1 Das Subjekt personenbezogener Daten ist berechtigt:

  • Die Richtigstellung von eigenen personenbezogenen Daten, deren Blockierung oder Löschung zu verlangen, falls diese unvollständig, veraltet, unrichtig, gesetzeswidrig oder für den genannten Zweck unnötig sind. Das Subjekt hat das Recht, die vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen für eigenen Rechtsschutz zu ergreifen.
  • Listen von eigenen personenbezogenen Daten sowie deren Quellen einzufordern, die von der Seitenadministration bearbeitet werden.
  • Informationen über Verarbeitungsfristen sowie Aufbewahrungsfristen für eigene personenbezogene Daten zu erhalten.
  • Das Subjekt personenbezogener Daten hat das Recht zu fordern, alle betroffenen Personen, denen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt wurden, über alle Ausnahmen, Berichtigungen und Ergänzungen in Kenntnis zu setzen.
  • Es ist dazu berechtigt, bei einer bevollmächtigten Behörde zum Schutz der Rechte der Subjekte personenbezogener Daten oder auf dem Rechtswege gegen rechtswidrige Handlungen oder die Unterlassung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Rechtsmittel einzulegen.
  • Das Subjekt hat das Recht, die eigenen Rechte und gesetzlichen Interessen auf dem Rechtswege zu verteidigen, darunter das Recht auf Schadenersatz und (oder) Entschädigung für immaterielle Schäden.
6. Prinzipien und Bedingungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

6.1 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Seitenadministration erfolgt nach den folgenden Prinzipien:

  • Prinzipien der Gesetzmäßigkeit und Gerechtigkeit bezüglich Zweck und Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Zweck der Datenverarbeitung ist den zuvor festgelegten und genannten Zwecken sowie Berechtigungen von den Seitenadministratoren zu entsprechen.
  • Umfang und Inhalt personenbezogener Daten sowie die Verfahren zu deren Verarbeitung sollen den Verarbeitungszwecken entsprechen.
  • Personenbezogene Daten sind korrekt und für Verarbeitungszwecke ausreichend anzugeben. Es ist nicht zulässig, mehr als die genannten und zu Datenerhebungszwecken erforderlichen Daten zu verarbeiten.
  • Es ist nicht zulässig, mehrere zu unterschiedlichen und inkompatiblen Zwecken erstellte Datenbanken mit personenbezogenen Daten miteinander zu verbinden.
  • Personenbezogene Daten sollen in der Form aufbewahrt werden, die es zulässt, das Subjekt personenbezogener Daten nicht länger zu bestimmen, als es zu Datenverarbeitungszwecken erforderlich ist.
  • Ist der Zweck der Datenverarbeitung erfüllt und es somit ist nicht mehr erforderlich, die Datenverarbeitung fortzusetzen, sind personenbezogene Daten zu löschen.

6.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Basis der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Bedingungen.

7. Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten.

7.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ergreift die Seitenadministration alle erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen und sorgt für deren Umsetzung, um jeglichen unberechtigten oder zufälligen Zugriff auf diese sowie Löschung, Änderung, Blockierung, Kopieren, Datenverbreitung und sonstige unberechtigte Handlungen in Bezug auf personenbezogene Daten zu verhindern.

8. Abschliessende Bestimmungen.

8.1 Die vorliegende Datenschutzbestimmung ist ein internes Dokument der Administration. Es ist allen zugänglich und soll auf der offiziellen Webseite der Administration öffentlich abrufbar sein.

8.2 Werden neue gesetzliche und spezielle normativ-rechtliche Regelungen über Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten verabschiedet, müssen die vorliegenden Datenschutzbestimmungen geändert und ergänzt werden.

8.3 Die Administration ist für die Kontrolle zur Umsetzung der vorliegenden Datenschutzbestimmungen verantwortlich.