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Analyse der Effizienz des internen Kontrollsystems (nachstehend auch IKS)

Das interne Kontrollsystem ist ein System der finanziellen und sonstigen Kontrolle, das von der Geschäftsführung für eine geordnete und effektive Funktion der Gesellschaft organisiert wird.
Wann ist ein internes
Kontrollsystem notwendig?

Seit dem 1. Januar 2013 sind durch den Art. 19 des föderalen Gesetzes vom 06.12.2011 Nr. 402-FS „Über die Buchhaltung“ sämtliche Wirtschaftssubjekte verpflichtet, eine interne Kontrolle der ausgeführten Wirtschaftsvorgänge vorzunehmen. Diejenigen Wirtschaftssubjekte, die einer Pflichtabschlussprüfung unterliegen, sind zudem verpflichtet, eine interne Kontrolle über die Buchhaltung und Aufstellung der buchhalterischen Rechnungslegung zu führen (mit Ausnahme der Fälle, wenn die Buchhaltung vom Geschäftsführer übernommen wurde).

Was kann man dank dem
internen Kontrollsystem sehen?

Die fachmännisch organisierte interne Kontrolle macht sichtbar:

  • Ob im Unternehmen föderale Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen der Regierung der RF, Rechtsvorschriften der Subjekte der RF, städtische Rechtsvorschriften eingehalten werden.
  • Ob Beschlüsse und Verordnungen des Geschäftsführers der Gesellschaft erfüllt werden.
  • Ob Kassenvorgänge in der Gesellschaft gesetzeskonform sind.
  • Ob die ausgeführten Vorgänge mit den gültigen Reglements, den Mitarbeiterbefugnissen etc. im Einklang stehen.
Qualität der Analyse des internen
Kontrollsystems von „Sterngoff Audit“

Bei der Analyse der Effizienz des internen Kontrollsystems beachten unsere Spezialisten vor allem die Dimension der Gesellschaft und liefern Empfehlungen zu deren Organisation mit einem vernünftigen Aufwand (Aufwand für festangestellte Mitarbeiter, Berater, Outsourcing, eingesetzte Software).