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Vorbereitung der Rechnungslegung
nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften
IAS, IFRS, nach deutschen Grundsätzen HGB II

Der Prozess der Integration des russischen Business in die internationale Wirtschaft hat die Notwendigkeit ins Leben gerufen, die finanzielle Rechnungslegung nicht nur nach internationalen, sondern auch nach nationalen Standards und Grundsätzen vorzulegen.

Alle Vorschriften, die die Fragen der Buchführung und Erstellung der Finanzberichte in Deutschland regeln, sind im deutschen Handelsgesetzbuch festgehalten (nachstehend auch HGB).

Wann ist die Erstellung
der Rechnungslegung nach
nationalen Standards notwendig?

In Deutschland darf allein die nach nationalen Standards erstellte Rechnungslegung als Grundlage für die Dividendenausschüttung an Aktionäre und Steuerberechnung dienen. Deswegen sind die in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften, deren Rechnungslegung nach IFRS oder nach sonstigen nationalen Standards auf dem Niveau der Muttergesellschaft konsolidiert wird, jedenfalls verpflichtet, Finanzberichte nach deutschen Standards (HGB) zu erstellen.

Dementsprechend sind sogar in dem Fall, wenn die konsolidierte Rechnungslegung einer Holding nach IFRS oder nach sonstigen nationalen Standards (wenn Aktionäre oder die Muttergesellschaft in einem anderen Land ansässig sind) vorbereitet wird, Tochtergesellschaften gezwungen, neben ihren individuellen finanziellen und individuellen steuerrechtlichen Berichten nach deutschen Standards auch Berichtsformen für die übergeordnete konsolidierte Rechnungslegung vorzubereiten. Diese Berichtsformen haben in Deutschland die Bezeichnung „HB II“, was „die zweite Handelsbilanz“ bedeutet.

Warum soll man sich an Spezialisten wenden?

Bedeutende Differenzen der Finanzkennwerte in Berichten, die nach nationalen Standards und internationalen Vorschriften erstellt werden, bedürfen einer fachmännischen Auslegung und Erläuterung der Unterschiede sowohl für Subjekte als auch für externe Benutzer.

Die Spezialisten der „Sterngoff Audit“, die sich von Grundsätzen der Geheimhaltung, der beruflichen Ethik und Unabhängigkeit leiten lassen, sind bereit, Dienstleistungen zur Aufstellung notwendiger Berichte nach deutschen Standards HGB zu erbringen.