Das Steueraudit wird zur Vorbeugung von Strafen durchgeführt, die für eine inkorrekte Steueranrechnung verhängt werden können. Zudem erlaubt die Prüfung der steuerrechtlichen Rechnungslegung eine Datenbank der begründenden Dokumente für die Verrechnung (Rückerstattung) von überbezahlten oder überangerechneten Steuerbeträgen anzulegen.
Das Steueraudit besteht aus der Einschätzung des im Unternehmen des Kunden bestehenden Besteuerungsmodells und Erarbeitung von Empfehlungen zur möglichen Effizienzerhöhung in der steuerrechtlichen Rechnungslegung der Gesellschaft.