Das Verfahren, bei dem der Versicherungsnehmer im Sozialfonds Russlands (SFR) seine Haupttätigkeit zur Bestimmung des Tarifs für „Arbeitsunfälle“ bestätigen musste, wird abgeschafft.
Der SFR wird den angewendeten Tarif künftig selbstständig anhand der Angaben im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen (EGRUL) und im Einheitlichen Staatlichen Register der Einzelunternehmer (EGRIP) mit Stand vom 15. April überprüfen. Die Steuerbehörde trägt die Daten in die Register auf Grundlage der Informationen von Rosstat ein.