Ab dem 1. September 2025 treten folgende Änderungen in Kraft:
- besondere Regelungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern unter 18 Jahren (Gesetz vom 07.04.2025 Nr. 63-FZ);
- neue Vorschriften für die Gewährung von Urlaub an Arbeitnehmer, die ein Kind adoptiert haben (Regierungsbeschluss vom 24.03.2025 Nr. 351);
- neue Vorschriften für die Erstattung der Kosten für Reise und Gepäckbeförderung zum und vom Urlaubsort für bestimmte Personen (Regierungsbeschluss vom 15.02.2025 Nr. 164).