Änderungen im Personalwesen ab dem 1. September 2025 - Sterngoff Audit %
„Sterngoff Audit“ verwendet Cookies (Dateien mit Daten zu früheren Besuchen der Website), um Dienste und Benutzerfreundlichkeit zu personalisieren. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten ernst – lesen Sie die Bedingungen und Grundsätze ihrer Verarbeitung.

Änderungen im Personalwesen ab dem 1. September 2025

25.08.2025
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Ab dem 1. September 2025 treten folgende Änderungen in Kraft:

  • besondere Regelungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern unter 18 Jahren (Gesetz vom 07.04.2025 Nr. 63-FZ);
  • neue Vorschriften für die Gewährung von Urlaub an Arbeitnehmer, die ein Kind adoptiert haben (Regierungsbeschluss vom 24.03.2025 Nr. 351);
  • neue Vorschriften für die Erstattung der Kosten für Reise und Gepäckbeförderung zum und vom Urlaubsort für bestimmte Personen (Regierungsbeschluss vom 15.02.2025 Nr. 164).
Weitere Nachrichten
Alle Nachrichten
Neuigkeiten in der Rechtsprechung
Änderungen im Personalwesen ab dem 1. September 2025
Neuigkeiten in der Rechtsprechung
Neue Regelung zur Nachtarbeitsvergütung ab dem 1. September 2025
Neuigkeiten in der Rechtsprechung
Neues zur materiellen Haftung