Gemäß den neuen Standards wird sich auch die Form des Bestätigungsvermerks ändern: dort sollen dann sowohl wesentliche als auch unbedeutende Bemerkungen der Wirtschaftsprüfer festgehalten sein. Zudem wird der Arbeitsaufwand für eine Wirtschaftsprüfung steigen, denn nach ISA wird eine größere Menge der Prüfungsprozeduren, Ausfüllung neuer Formblätter und Tabellen etc. erforderlich sein.
Wenn der Vertrag über die Wirtschaftsprüfung 2016 vor dem 1. Januar 2017 abgeschlossen ist, ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechtigt, sich bei Durchführung der Wirtschaftsprüfung und Erstellung des Bestätigungsvermerks von den Standards der Wirtschaftsprüfertätigkeit nach alten Regeln leiten zu lassen, die vor dem Inkrafttreten der ISA gültig waren. Sollte ein Vertrag über eine Wirtschaftsprüfung nach dem 1. Januar 2017 abgeschlossen sein, sind neu eingeführte Standards ISA bei Prüfung der handelsrechtlichen (finanziellen) Rechnungslegung aus allen Abrechnungsperioden zu verwenden.
Demzufolge ist zu empfehlen, den Vertrag über die Wirtschaftsprüfung 2016 noch vor dem Jahresende abzuschließen, damit die Wirtschaftsprüfung nach alten Regeln ohne Preiserhöhung erfolgen kann, die durch den größeren Arbeitsumfang infolge der Einführung im Landesgebiet der RF der Internationalen Prüfungsstandards (ISA) verursacht wird.
Ihre Anfrage ist erfolgreich eingegangen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung
Wir haben eine E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung, indem Sie auf den Link in der E-Mail klicken.