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Aufhebung der Pflichtrepatriierung von Devisenerlösen aus nichtenergetischen und Nichtrohstoff-Exportgeschäften

12.09.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Der Präsident der RF hat das Föderale Gesetz „Über Eintragung von Änderungen in das Föderale Gesetz Nr. 173-ФЗ „Über Devisenregulierung und Devisenverkehrskontrolle“ unterzeichnet. Kurz gefasst geht es darum, dass für Exporteure die Pflicht aufgehoben wird, Devisenerlöse aus nichtenergetischen und Nichtrohstoff-Exportgeschäften auf ihre Konten in zuständigen Banken zu repatriieren (vorher – nur in Rubel). Es entsteht zudem die Möglichkeit, Devisenerlöse aus Exportgeschäften auf Konten der Exporteure zu buchen, die in Banken außerhalb von Russland eröffnet sind.

Die Bestimmunen in Ziff. 5 Art. 12, Ziff. 8 Art. 19 des Föderalen Gesetzes Nr. 173-ФЗ gelten ab 01.07.2021.

Exporteure sind dabei verpflichtet:

  • In Auslandshandelsverträgen (Auslandshandelsgeschäften) alle Daten anzugeben, die durch das Föderale Gesetz Nr. 173-ФЗ vorgesehen sind;
  • Der zuständigen Bank alle notwendigen Informationen auch in dem Fall mitzuteilen, wenn die Erlöse auf ein Konto im Ausland gebucht werden.