Der Präsident der RF hat das Föderale Gesetz „Über Eintragung von Änderungen in das Föderale Gesetz Nr. 173-ФЗ „Über Devisenregulierung und Devisenverkehrskontrolle“ unterzeichnet. Kurz gefasst geht es darum, dass für Exporteure die Pflicht aufgehoben wird, Devisenerlöse aus nichtenergetischen und Nichtrohstoff-Exportgeschäften auf ihre Konten in zuständigen Banken zu repatriieren (vorher – nur in Rubel). Es entsteht zudem die Möglichkeit, Devisenerlöse aus Exportgeschäften auf Konten der Exporteure zu buchen, die in Banken außerhalb von Russland eröffnet sind.
Die Bestimmunen in Ziff. 5 Art. 12, Ziff. 8 Art. 19 des Föderalen Gesetzes Nr. 173-ФЗ gelten ab 01.07.2021.
Exporteure sind dabei verpflichtet:
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