In das Föderale Gesetz Nr. 173-ФЗ „Über Devisenregulierung und Devisenverkehrskontrolle“ vom 10.12.2003 wurden Änderungen eingetragen, die ab dem 1. Juli die Forderung über die Repatriierung der Devisenlöse aus Außenhandelsverträgen mit Ausländern aufgehoben haben. Eine Ausnahme bilden Außenhandelsverträge über Warenlieferungen gemäß bestimmten Positionen in der Warennomenklatur für außenwirtschaftliche Tätigkeit der Euroasiatischen Wirtschaftsunion.
Das bedeutet, dass die Inländer ab 1. Juli 2021 praktisch von einer Hälfte der Repatriierungsforderungen befreit werden, nämlich von der Pflicht, Devisenlöse für die an Ausländer übergebenen Waren, erbrachten Dienstleistungen, ausgeführten Arbeiten und übergebenen Ergebnisse der geistigen Tätigkeit zu erhalten. Parallel zu der genannten Änderung wird die Möglichkeit vorgesehen, Devisenerlöse vom Ausländer auf einem ausländischen Konto des Inländers zu verbuchen.
In Kraft bleiben Repatriierungsforderungen, die folgendes betreffen:
Die Aufhebung der Repatriierung wird neue Verträge betreffen wie auch Verträge, die vor dem 1. Juli 2021 abgeschlossen sind, wo aber die Verpflichtungen zur Bezahlung in ausländischer Währung nicht erfüllt wurden.
Die Aufhebung der Repatriierung von Devisenerlösen aus dem Export von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen eröffnet Möglichkeiten für die Verwendung verschiedener Verfahren zur Umstrukturierung der Schulden des Ausländers, wie Verrechnung, Änderung der Ausführungsverfahren etc. Alles, was früher Risiken im Zusammenhang mit Exportverträgen verursachte, von Umständen höherer Gewalt beim Ausländer oder seiner Insolvenz an bis zum Schuldenerlass etc. wird jetzt erlaubt sein.
Spezialisten der OOO „Sterngoff Audit“ werden gerne herausfinden, ob für manche Ihrer Verträge die Repatriierungsregeln weiter gelten oder aufgehoben werden. Wir sind zudem bereit, nach Ergebnissen der Prüfung zusammen mit Ihnen eine Strategie auszuarbeiten. Ihre Anfragen richten Sie bitte an info@sterngoff.com.
Ihre Anfrage ist erfolgreich eingegangen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung
Wir haben eine E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung, indem Sie auf den Link in der E-Mail klicken.