Das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation wurde geändert, um die Pflicht ausländischer Organisationen aufzuheben, bei der Eröffnung eines Bankkontos in Russland einen Antrag und andere Unterlagen an die Steuerbehörde zu übermitteln (Absätze 1 und 2, Artikel 1 des Föderalen Gesetzes Nr. 416-FZ vom 17. November 2025).
Nach dem neuen Verfahren wird die Bank selbst den Antrag und die erforderlichen Informationen an die Steuerbehörden weiterleiten. Die Bank stellt der ausländischen Organisation außerdem einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Steuerzahlerregister mit den Registrierungsdaten zur Verfügung.
Die Änderungen treten am 1. September 2026 in Kraft (Artikel 2 des Föderalen Gesetzes Nr. 416-FZ vom 17. November 2025).
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