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Ausländische Unternehmen müssen über ihre Teilnehmer und Begünstigten berichten

25.05.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Wir informieren Sie, dass der Föderationsrat ein Gesetz genehmigt hat, das ausländische Unternehmen, die in Russland tätig und beim Föderalen Steuerdienst registriert sind, sowie ausländische Strukturen ohne Gründung einer juristischen Person verpflichtet, jährlich über ihre Teilnehmer zu berichten: Gesellschafter, Begünstigte und Geschäftsführung (Föderalgesetz vom 20. April 2021 Nr. 100-ФЗ).

Es ist auch erforderlich, Informationen über die indirekte Beteiligung (sofern vorhanden) einer natürlichen oder börsennotierten Gesellschaft offenzulegen, wenn der Anteil ihrer direkten oder indirekten Beteiligung 5 % überschreitet.

Diese Informationen müssen zum 31. Dezember des dem Berichtsjahr vorausgehenden Jahres erstellt und spätestens am 28. März bei dem Steueramt eingereicht werden.

Wir erinnern Sie daran, dass derzeit nur ausländische Unternehmen, die steuerpflichtige Immobilien besitzen, Informationen über die Berechtigten an das Finanzamt übermitteln sollten. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderung wird eine Geldbuße in Höhe von 100 % des Betrags der Grundsteuer berechnet, der sich auf das Grundstück dieser ausländischen Organisation bezieht. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird eine weitere Sanktion verhängt – eine Geldstrafe von 50.000 Rubel.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft, frühestens jedoch einen Monat nach seiner offiziellen Veröffentlichung.