In der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „FINANZDIREKTOR“ wurde ein Artikel der Steuerberaterin unserer Gesellschaft Albina Ostrovskaya veröffentlicht: „Um die Mehrwertsteuer auf die Ausgaben für Preise, Broschüren und andere Werbung zu erheben oder abzuziehen“. Der Artikel verrät, wann Unternehmen Mehrwertsteuer auf Werbekosten erheben müssen und welche Regeln zu beachten sind, um einen Abzug zu erhalten.
„FINANZDIREKTOR“ ist eine Zeitschrift zum praktischen Management der Unternehmensfinanzen, das vor mehr als 10 Jahren von Finanziers für Finanziers erstellt wurde.
Die Steuerberaterin Albina Ostrovskaya verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Steuerbereich. Ihre berufliche Laufbahn begann sie mit einer Tätigkeit in der Steuerinspektion als Inspektorin der Außendienstabteilung (Fachrichtung – Umsatzsteuer). Sie ist Autorin von Büchern zur Mehrwertsteuer, von denen eines den Titel „The Great VAT Guide 2008“ trägt. Albina berät ausführlich in Steuerfragen und prüft diese mit Interesse.
Ihre Frage können Sie an Albina per info@sterngoff.com mit dem Betreff „Frage an dem Steuerberater“ senden.
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