Bis zum 30. Mai – Mitteilung an Roskomnadsor über die Verarbeitung personenbezogener Daten einreichen - Sterngoff Audit %
„Sterngoff Audit“ verwendet Cookies (Dateien mit Daten zu früheren Besuchen der Website), um Dienste und Benutzerfreundlichkeit zu personalisieren. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten ernst – lesen Sie die Bedingungen und Grundsätze ihrer Verarbeitung.

Bis zum 30. Mai – Mitteilung an Roskomnadsor über die Verarbeitung personenbezogener Daten einreichen

Arbeitgeber müssen bis zum 30. Mai eine Mitteilung an Roskomnadsor über die Verarbeitung personenbezogener Daten (PDb) einreichen.
30.05.2025
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Ab dem 30. Mai 2025 tritt der neue Teil 10 von Artikel 13.11 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (KoAP RF) in Kraft. Gemäß diesem Artikel wird die Nichterstattung der Mitteilung über den Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten an Roskomnadsor (Gesetz Nr. 420-FZ vom 30.11.2024) mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 bis 50.000 Rubel für Unternehmensverantwortliche und von 100.000 bis 300.000 Rubel für Einzelunternehmer und Organisationen geahndet.

Bis zum 30. Mai betrugen die Strafen für dieselbe Verletzung lediglich 3.000 bis 5.000 Rubel gemäß Artikel 19.7 KoAP RF.

Es gibt jedoch eine gewisse Milderung der Verantwortung gemäß Teil 1 von Artikel 4.1.1 KoAP RF – bei erstmaliger Ordnungswidrigkeit, auch im Bereich personenbezogener Daten, ist die Strafe zwingend in eine Verwarnung umzuwandeln. Wenn das Unternehmen die Mitteilung also nach Beginn der Verarbeitung einreicht, wird keine Geldstrafe verhängt – es wird lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.

Wenn das Unternehmen nach Erhalt einer Verwarnung dennoch keine Mitteilung einreicht, wird es gemäß Teil 10 von Artikel 13.11 KoAP RF mit einer Geldstrafe von 100.000 bis 300.000 Rubel belegt.

Die Mitteilung ist für alle Unternehmen erforderlich, die noch nicht im Register der Betreiber aufgeführt sind. Sie können überprüfen, ob Ihr Unternehmen registriert ist, unter: pd.rkn.gov.ru

Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitgeber bei der Arbeit mit Mitarbeiterdaten keinerlei Automatisierungsmittel einsetzt. Wenn jedoch in irgendeinem Schritt Technik verwendet wird, ist die Arbeit ohne Mitteilung an Roskomnadsor nicht zulässig.

Die Mitteilungsformulare wurden durch den Erlass von Roskomnadsor vom 28.10.2022 Nr. 180 genehmigt „Über die Genehmigung der Formulare für Mitteilungen über die Absicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten, über Änderungen der in der Mitteilung enthaltenen Angaben und über die Beendigung der Verarbeitung personenbezogener Daten“.

Die Mitteilung kann auf folgende Weise eingereicht werden:

  • in Papierform an Roskomnadsor senden
  • über das persönliche Konto im Portal “Gosuslugi”
  • über die Website von Roskomnadsor mit qualifizierter elektronischer Signatur