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Die jährlichen Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden dieses Jahr wieder in Abwesenheit der Gesellschafter durchgeführt

17.03.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Unser Team informiert Sie darüber, dass der Präsident der Russischen Föderation am 24. Februar 2021 ein Gesetz unterzeichnet hat, laut dem die Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ihre Hauptversammlungen (einschließlich der Jahresversammlungen) im Jahre 2021 nur mit Briefwahl durchführen dürfen.

Das Föderalgesetz Nr. 208-FZ vom 26. Dezember 1995 „Über die Aktiengesellschaften“ und das Föderalgesetz Nr. 14-FZ vom 8. Februar 1998 „Über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, welche keine Briefwahl für einzelne Fragen in der Hauptversammlung ermöglichen, werden bis zum Jahresende suspendiert.

Die Abstimmung zur Feststellung von Jahresabschlüssen und Jahresbilanzen kann auch durch Briefwahl erfolgen.

Die Durchführung der Hauptversammlung mit Briefwahl wird durch Beschluss des Exekutivorgans der GmbH genehmigt. Die Einberufung der Versammlung sowie die Ausfertigung des Versammlungsprotokolls erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass bei der Planung der Jahresversammlung und der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 die gesetzlich festgelegten Fristen eingehalten werden müssen, nämlich frühestens 2 Monate und spätestens 4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres (d.h. im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. April des Kalenderjahres).

Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Erstellung dieses Unternehmensdokumentes und beantwortet alle Fragen zu deren Erstellung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei direkten Fragen. Um uns zu kontaktieren, senden Sie bitte eine E-Mail an unsere E-Mail-Adresse:  info@sterngoff.com