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Die Mehrwertsteuererklärung muss ab dem 3 Quartal 2021 in neuer Form eingereicht werden.

23.04.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Unser Team weist darauf hin, dass ab der Berichterstattung für das 3 Quartal 2021 eine neue Mehrwertsteuererklärung abzugeben ist. Auf Anordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 26. März 2021 Nr. ЕД-7-3/228@ wurden Änderungen am Formular, dem Ausfüllverfahren und dem elektronischen Format vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Einführung eines Warenverfolgbarkeitsmechanismus ab 01.07.2021 (Föderalgesetz vom 09.11.2020 Nr. 371-ФЗ) und mit den entsprechenden Änderungen die Regeln zum Ausfüllen von Rechnungen, Einkaufs- und Verkaufsbüchern, ein Verzeichnis der erhaltenen und ausgestellten Rechnungen (Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 02.04.2021 Nr. 534).

Gemäß der Verordnung Nr. 228 werden die Unters. 8, 9, 10, 11 neu gefasst. Außerdem wird im Verfahren zum Ausfüllen einer Steuererklärung die Nennung der einheitlichen Steuer auf angerechnete Einkünfte nun ausgeschlossen und wurde die Verknüpfung von Kennzeichen einzelner Zeilen der Erklärung mit Kennzeichen anderer Zeilen verschiedener Abschnitte geklärt, außerdem wurden Barcodes in der Erklärung ersetzt und einige Klarstellungen zur Liste der Transaktionscodes zum Ausfüllungsverfahren der Steuererklärung dargestellt.

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