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Die Pflicht zur Speicherung von Buchhaltungsdaten auf russischen Servern tritt 2024 in Kraft

25.01.2022
Herr Erich Rath
Rechtsanwalt-Partner

Zu Beginn des neuen Jahres möchten wir Sie darüber informieren, dass Föderaler Standard der Rechnungslegung 27/2021 über die Aufbewahrung von Buchhaltungsdaten auf russischen Servern ab dem 01.01.2024 in Kraft treten wird.

Gemäß Art.  25 des Föderalen Standards der Rechnungslegung 27/2021 „Dokumente und Dokumentenfluss in der Buchhaltung“ genehmigt durch Anordnung des Finanzministeriums Russlands vom 16.04.2021 Nr. 62н muss eine Wirtschaftseinheit Buchhaltungsunterlagen sowie in solchen Dokumenten enthaltene Daten speichern und die Datenbanken dieser Daten auf dem Territorium der Russischen Föderation platzieren. Gemäß dieser Anordnung des Finanzministeriums Russlands tritt der Standard am 01.01.2022 in Kraft.

Um jedoch die Bedingungen für die Organisation der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Rechnungslegungsunterlagen auf dem Territorium der Russischen Föderation zu gewährleisten, hat das Finanzministerium Russlands die Anordnung Nr. 224н vom 23.12.2021 erlassen, mit der die Frist für das Inkrafttreten des ersten Absatzes von Art.  25 des Föderalen Standards der Rechnungslegung 27/2021 vom 01.01.2022 auf den 01.01.2024 verschoben wurde. D.h. der Föderale Standard der Rechnungslegung 27/2021 ist ab dem 01.01.2024 verpflichtend anzuwenden.

Die Anordnung des Finanzministeriums Russlands vom 23.12.2021 Nr. 224н ändert nicht den föderalen Standard selbst, hebt nicht auf und ändert nicht die Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungslegungsunterlagen in der Russischen Föderation. Organisationen haben das Recht, bis zum 01.01.2024 eine unabhängige Entscheidung über die Einhaltung dieser Pflicht zu treffen.

Unser Team beantwortet gerne weitere Fragen und gibt konkrete Empfehlungen für Ihren Fall. Schreiben Sie uns an info@sterngoff.com, um Feedback zu Ihrer Frage zu erhalten.

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