Das Komitee für Steuern und Rechnungslegung der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) hat am 21 Januar 2021 die Jährliche Steuerfachtagung durchgeführt, im Mittelpunkt derer aktuellste Änderungen in der Steuergesetzgebung und Rechtspraxis standen.
Olga Grigoriewa, Geschäftsleiterin der OOO „Sterngoff Audit“, berichtete auf der Tagung über die Änderungen im KMU-Anmeldungsverfahren bezüglich Unternehmen mit ausländischer Beteiligung.
Der entscheidende Punkt ist, dass die Wirtschaftsprüfer ab dem 1. Dezember 2020 das Recht haben, Unternehmen mit ausländischem Kapital monatlich vom 1. bis zum 5. Tag jeden Monats in das KMU-Register einzutragen.
Die Haupteintrittskriterien haben sich nicht geändert. Um in das Register aufgenommen zu werden und die Vorteile nutzen zu können, soll sowohl die Tochtergesellschaft als auch ihr Ausländischer Gesellschafter das Einkommen separat von 2 Milliarden Rubel nicht überschreiten und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Wir erinnern Sie daran, dass die Eintragung in das Register dazu folgt, die Sozialversicherungsbeiträge von 30% auf 15% zu senken und auch viele andere Vorteile, die in Russland für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen wurden, nutzen zu dürfen.
Unsere Gesellschaft bietet seit dem 1. Juli 2020 erfolgreich den Service zur Eintragung in das KMU-Register an. Wir sind bereit, die Daten Ihres Unternehmens zu analysieren und als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft alle dazu notwendige Verfahren durchzuführen, um sie in das Register der KMU erfolgreich einzutragen.
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