Am 18. Dezember 2023 verabschiedete die Europäische Union das zwölfte Sanktionspaket gegen Russland. Die eingeführten Maßnahmen betreffen viele Bereiche und Fragen, unter anderem ein Verbot der Erbringung verschiedener Arten von Dienstleistungen und der Bereitstellung von Software, die Kontrolle von Finanztransaktionen und die Freigabe von Vermögenswerten, Entschädigungen, sowie die Bekämpfung der Sanktionsumgehung. Es wurde außerdem ein neues Kriterium für die Aufnahme von natürlichen und juristischen Personen in die Sanktionslisten festgelegt.
Auch Import-Export-Geschäfte blieben nicht unangetastet. So gilt nun ein Verbot des Imports von russischen Diamanten, russischem Gusseisen sowie russischem Flüssiggas in die EU-Staaten. Das Verzeichnis der Waren, die nicht nach Russland exportiert werden dürfen, wurde um Lithium-Batterien, Thermostate und andere Güter ergänzt.
Gleichzeitig sieht das neue Sanktionspaket jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen in Bezug auf bereits verhängte Sanktionen vor.
Im Rahmen unseres Mandantenfrühstücks berichten wir detailliert über die neuen Sanktionsmaßnahmen, besprechen potentielle Risiken für russische und ausländische Unternehmen und geben Empfehlungen zu deren Beseitigung.
DATUM: 9. Februar 2024 | UHRZEIT: 10:30 Moskauer Zeit |
FORMAT: offline (Online-Übertragung nicht vorgesehen) | SPRACHE: Russisch (Verdolmetschung nicht vorgesehen) |
ADRESSE: Moskau, ul. Elektrosawodskaja, d. 27, str. 2, Business Center „LeFort“, 5. Etage | BEZAHLUNG: nicht erforderlich, Registrierung erforderlich |
Sprecher:
ALEXEY FEDORYAKA
Leiter der Abteilung für Zivilrecht und Prozessrecht
Sapozhnikov & Partners
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