Für den Jahresabschluss 2025 müssen Buchhalter die Finanzberichte gemäß FAS 4/2023 „Finanzberichterstattung“ (genehmigt durch Erlass des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 157 vom 4. Oktober 2023) erstellen und einreichen. Dieser Standard fasst im Wesentlichen die Bestimmungen von PBU 4/99 „Finanzberichterstattung“ (Erlass Nr. 43n vom 6. Juli 1999) zusammen.
Das Finanzministerium hat die Regeln zur Erstellung von Finanzberichten systematisiert und präzisiert. Bei der Erstellung der Berichte sind die Anhänge 3–8 dieses Standards zu verwenden. Die Struktur der Berichtsformulare hat sich im Allgemeinen nicht wesentlich geändert; jedes Formular enthält definierte Indikatoren, die bei Bedarf um weitere wesentliche Werte ergänzt werden können. Der Standard legt besonderen Wert auf die Erstellung von Zwischenberichten.
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