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FNS aktualisiert Verfahren zur Ausfüllung der Steuererklärung für Einkünfte ausländischer Organisationen

Die neuen Regeln führen eine zusätzliche Zeile für die Steuer auf sekundäre Anpassungen ein und präzisieren die Erfassung von Wechselkursen.
25.11.2025
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Das Verfahren zur Ausfüllung der Steuererklärung über Einkünfte, die an ausländische Organisationen gezahlt werden, sowie über einbehaltene Steuern (Formular KND 1151056) wurde durch die Föderale Steuerbehörde Russlands mit dem Erlass Nr. ED-7-3/781@ vom 12. September 2025 aktualisiert. Der Erlass wurde am 31. Oktober 2025 unter Nr. 84030 beim Justizministerium der Russischen Föderation registriert.

Erstens wurde Abschnitt 1 der Steuererklärung um die Zeile 060 „Steuerbetrag gemäß Absatz 6.1 Artikel 105.3 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation“ ergänzt. Diese Änderung betrifft die Steuer auf Einkünfte aus sekundären Anpassungen, die Dividenden gleichgestellt sind, und bis spätestens 28. März des dem Steuerzeitraum folgenden Jahres zu zahlen ist.

Zweitens wird klargestellt, dass wenn die Zentralbank Russlands den Rubelkurs für 10, 100, 1000 oder 10.000 Einheiten einer Fremdwährung festlegt, in der Steuererklärung nun der Kurs pro einer Währungseinheit angegeben werden muss, gerundet auf acht Dezimalstellen.