Ab dem 1. Januar 2024 wird eine neue Form und ein neues Format für die Steuerberechnung der an ausländische Organisationen ausgezahlten Einkommen und der einbehaltenen Steuerbeträge (KND 1151056) angewendet. Daher müssen die Steueragenten bis zum 25. März 2024 die Berechnung für das Jahr 2023 für die Auszahlung aller Einkommen, einschließlich der nicht steuerpflichtigen, vorlegen. Das Nichtvorlegen der Steuerberechnung kann ein Grund für die Aussetzung der Operationen auf Bankkonten sein.
Außerdem wird für das Nichtvorlegen der Steuerberechnung innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eine Strafe in Höhe von 5% des zu zahlenden (nachzuzahlenden, zu überweisenden) Steuerbetrags, basierend auf der Steuerberechnung, für jeden vollen oder unvollständigen Monat ab dem festgelegten Tag für die Vorlage, aber nicht mehr als 30% der genannten Summe und nicht weniger als 1000 Rubel, verhängt.
Quelle: Schreiben der Föderalen Steuerbehörde Russlands vom 14. November 2023 Nr. ШЮ-4-13/14369@ „Über die Steuerberechnung der an ausländische Organisationen ausgezahlten Einkommenssummen und der einbehaltenen Steuerbeträge“.
https://www.nalog.gov.ru/rn77/news/activities_fts/14154495/
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