Gericht erklärte, wie die Frist zur Korrektur des EFS-1-Berichts zu berechnen ist - Sterngoff Audit %
„Sterngoff Audit“ verwendet Cookies (Dateien mit Daten zu früheren Besuchen der Website), um Dienste und Benutzerfreundlichkeit zu personalisieren. Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten ernst – lesen Sie die Bedingungen und Grundsätze ihrer Verarbeitung.

Gericht erklärte, wie die Frist zur Korrektur des EFS-1-Berichts zu berechnen ist

Das Gericht bestätigte: Die 5-Arbeitstage-Frist zur Korrektur von EFS-1 beginnt am Folgetag nach Erhalt der Mitteilung; maßgeblich sind Teil 5, 25 Art. 17 des Gesetzes Nr. 27-FZ sowie Art. 6.1 und 6.2 NK RF.
16.02.2026
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Das Westsibirische Bezirksarbitragegericht hat im Beschluss vom 09.12.2025 im Verfahren Nr. A45-2069/2025 einen Streit darüber geprüft, wie die Fristen für die Korrektur von Fehlern in EFS-1 korrekt zu berechnen sind. Diese Fehler wurden nach einer Prüfung des SFR festgestellt.

Der SFR stellte Fehler in der EFS-1-Meldung fest und gab dem Unternehmen 5 Tage zur Korrektur. Das Unternehmen reichte den korrigierten Bericht am 6. Tag nach Erhalt der Mitteilung ein und wurde sanktioniert.

Der Fonds bestand darauf, dass die 5-Tage-Frist ab dem Tag des Mitteilungseingangs zu berechnen sei, das Unternehmen hingegen ab dem Folgetag.

Was entschied das Gericht?

  • Die Frist zur Fehlerkorrektur beträgt 5 Arbeitstage ab Erhalt der Mitteilung des SFR (Teil 5, 25 Art. 17 des Föderalen Gesetzes Nr. 27-FZ vom 01.04.1996).
  • Da das Gesetz über die individuelle Erfassung die Fristberechnung nicht ausdrücklich regelt, gelten die Regeln der Art. 6.1 und 6.2 NK RF: Der Fristenlauf beginnt am Tag nach dem Datum oder Ereignis, das den Fristbeginn bestimmt.
  • Schlussfolgerung des Gerichts: Die 5-Tage-Frist ist nicht ab dem Tag des Mitteilungseingangs beim SFR zu zählen, sondern ab dem darauf folgenden Tag. Das Unternehmen hat die Frist nicht verletzt.

Praktisches Ergebnis

Nach Erhalt einer Mitteilung des SFR über Fehler in EFS-1 zählen Sie 5 Arbeitstage ab dem Tag, der auf den Tag des Dokumenteingangs folgt. Das ist die offizielle Position des Gerichts.