Ab dem 1. Januar 2022 haben die Buchhalter die Amortisation nach neuen Regeln zu berechnen. Die Änderungen sind im Föderalen Gesetz vom 02.07.2021 Nr. 305-ФЗ beschrieben und betreffen Methode und Ordnung der Amortisationsberechnung sowie die Aufwendungen, welche in der Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden.
In der neuen Fassung des Artikels 257 SGB RF wird geregelt, dass der Ausgangswert der Sachanlagen in einigen Fällen geändert wird, das sind nämlich:
Dabei wird darauf verwiesen, dass wenn im Ergebnis einer Sanierung, Modernisierung oder technischer Umrüstung einer Sachanlage ihre Nutzlebensdauer nicht geändert wird, der Steuerpflichtige berechtigt ist, die Abschreibungsnorm zu verwenden, die auf Basis jener Nutzlebensdauer ermittelt wurde, die für diese Sachanlage ursprünglich festgelegt war.
Außerdem wird ab 2022 im SGB RF vorgegeben sein, dass bei der Modernisierung der Sachanlagen der Ursprungswert unabhängig vom Restwert der Sachanlagen geändert wird, während die Abschreibungsnorm unverändert bleibt.
Weiter soll im Steuergesetzbuch der RF geregelt werden, dass die Berechnung der Amortisation unabhängig vom Ende der Nutzlebensdauer ab dem ersten Tag des Monats eingestellt wird, der auf den Monat folgt, in welchem der Wert des zu amortisierenden Vermögensgegenstandes vollkommen abgeschrieben wurde.
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