Am 21. Dezember 2016 sind das FÖDERALE GESETZ vom 23. Juni 2016 Nr. 215-FS „Über die Änderungen im Föderalen Gesetz „Über Bekämpfung der Legalisierung von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäscherei) und der Terrorismusfinanzierung “ und das Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten“ in Kraft getreten.
Im Gesetz wird die Pflicht der juristischen Person vorgeschrieben, Informationen über ihre letztendlichen Eigentümer zu besitzen, begründete und unter gegebenen Umständen verfügbare Maßnahmen zur Ermittlung der Daten über ihre letztendlichen Eigentümer zu ergreifen, desweiteren die vorhandenen Informationen über ihre letztendlichen Eigentümer bzw. über die zur Ermittlung der Daten über ihre letztendlichen Eigentümer vorgenommenen Handlungen auf Anfrage zuständiger Behörden, Steuerbehörden oder sonstiger von der Regierung der Russischen Föderation dazu bevollmächtigter föderaler Exekutivbehörden bereitzustellen.
Eine juristische Person ist verpflichtet, die Informationen über ihre letztendlichen Eigentümer regelmäßig, jedoch nicht seltener als einmal pro Jahr zu aktualisieren und die erhaltenen Daten dokumentarisch festzuhalten.
Die Nichterfüllung der o.g. Pflichten wird mit Auferlegung einer Ordnungsstrafe bestraft. Für bedienstete Personen soll diese Strafe von dreißig tausend bis vierzig tausend Rubel ausmachen, für juristische Personen beträgt sie von einhundert tausend bis fünfhundert tausend Rubel.
Der letztendliche Eigentümer ist diejenige natürliche Person, die im Endeffekt direkt oder indirekt (mittels Dritter) eine juristische Person (über 25 Prozent an ihrem Kapital) besitzt oder die Möglichkeit hat, die Handlungen dieser juristischen Person zu kontrollieren. Als letztendlicher Eigentümer einer natürlichen Person gilt diese natürliche Person selbst, ausgenommen der Fälle, wenn Gründe zur Vermutung existieren, dass eine andere natürliche Person der letztendliche Eigentümer ist.
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