
Eine russische GmbH (OOO), wenn sie nach den Kriterien in Art. 105.16-1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation (NK RF) als Mitglied einer MUG gilt:
Die GmbH gehört zu einem Verbund von Unternehmen, die durch Kapitalbeteiligungen miteinander verbunden sind;
für die Gruppe wird ein konsolidierter Abschluss nach anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellt;
und der konsolidierte Umsatz dieser Gruppe für das Jahr 2023 (das dem Berichtsjahr vorangehende Geschäftsjahr) übersteigt den in dem Land, in dem die Muttergesellschaft steuerlich ansässig ist, festgelegten Schwellenwert (in der Regel 750 Mio. Euro).
Ein Mitglied der MUG muss die Mitteilung ausschließlich in elektronischer Form spätestens acht Monate nach Ende des Berichtszeitraums der Muttergesellschaft einreichen (Abs. 1 und Abs. 4 Art. 105.16-2 NK RF).
Endet der Berichtszeitraum der Gruppe am 31.12.2024, so muss die Mitteilung bis spätestens 31.08.2025 von einem der Mitglieder der MUG mit Informationen über die gesamte Gruppe eingereicht werden.
Folgen bei Fristversäumnis
Für die verspätete Abgabe der Mitteilung über die Zugehörigkeit zu einer MUG ist eine Haftung vorgesehen:
Wird die Mitteilung nicht oder später als acht Monate nach Ende des Berichtszeitraums der Muttergesellschaft eingereicht oder enthält sie Fehler und Ungenauigkeiten, beträgt die Geldstrafe (Art. 129.9 NK RF) 500.000 Rubel für jeden einzelnen Verstoß.
Unsere Unterstützung
Unsere Experten im Bereich Verrechnungspreise (TP) unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Abgabe der Mitteilung über die Zugehörigkeit zu einer MUG sowie anderer länderbezogener Informationen unter Berücksichtigung der Anforderungen des russischen Rechts.
📩 Für alle Anfragen wenden Sie sich bitte an audit@sterngoff.com mit dem Betreff: „Mitteilung über die Zugehörigkeit zu einer MUG“
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