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Neue Berechnung der Einkommen von Ausländern: FTS erklärte, wann sie nicht eingereicht werden muss

01.08.2024
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Unternehmen, die mit ausländischen Organisationen zusammenarbeiten und ihnen Einkommen zahlen, müssen für bestimmte Einkommensarten eine spezielle Steuerberechnung bei der FTS einreichen.

Die Aussetzung der DBA mit unfreundlichen Ländern, Änderungen des Kapitels 25 des russischen Steuergesetzbuchs und die Änderung des Formulars dieser Steuerberechnung zu Beginn dieses Jahres haben bei den Organisationen viele Fragen aufgeworfen.

Wir erhalten weiterhin Anfragen von Kunden, ob es wirklich notwendig ist, alle an ausländische Organisationen gezahlten Einkommen in die Berechnung einzubeziehen. Wie wir festgestellt haben, haben viele Buchhalter den Eindruck, dass dies notwendig ist, da das neue Formular zwei zusätzliche Abschnitte für die Erfassung nicht steuerpflichtiger Beträge enthält.

Im Mai hat die FTS Russlands schließlich zu diesem Thema Klarstellungen herausgegeben und erklärt, dass trotz Änderungen im Formular die aktuelle Position bleibt, dass Einkünfte ausländischer Organisationen für Arbeiten und Dienstleistungen, die außerhalb des Staatsgebiets der Russischen Föderation erbracht werden, nicht in die Berechnung einbezogen werden können (Schreiben der FTS Russland Nr. SD-4-3/4421@ vom 12.04.2022). Solche Einkünfte gelten nicht als Einkünfte aus einer Quelle in Russland, während die Berechnung nur zur Erfassung von Einkünften aus Quellen in Russland vorgesehen ist.

Im neuen Schreiben der FTS Russland werden auch Kriterien zur Bestimmung des Ortes der Erbringung von Arbeiten und Dienstleistungen mit Beispielen dargestellt. Insbesondere werden Informations-, Prüfungs- und Beratungsleistungen, die von ausländischen Auftragnehmern remote erbracht werden, als außerhalb Russlands erbracht angesehen. Daher muss die Vergütung für diese Dienstleistungen nicht in die Steuerberechnung einbezogen werden.

Es ist jedoch noch ein weiterer Punkt zu berücksichtigen, der im Schreiben der FTS Russland ebenfalls erwähnt wird. All das oben Gesagte gilt nicht, wenn die Dienstleistung von einer verbundenen ausländischen Person erbracht wird.

Derzeit gelten Einnahmen aus solchen Dienstleistungen als Einnahmen aus einer Quelle in Russland gemäß den seit Beginn dieses Jahres geltenden Änderungen. Dabei werden die Bestimmungen der DBA berücksichtigt. Da die DBA mit unfreundlichen Ländern ausgesetzt sind, muss das Einkommen dieser Person, wenn die verbundene Person in einem dieser Länder ansässig ist, besteuert und in die Steuerberechnung einbezogen werden.

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