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Neue Dienstleistung der Wirtschaftsprüfer – Bestätigung des KMU-Status

24.04.2020
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

angesichts vieler Anfragen startet unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die neue Dienstleistung – Bestätigung des KMU-Status für Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.

WAS BRINGT DER KMU-STATUS? – Dieser Status sichert eine Reihe von Vorteilen, vor allem die Reduzierung der Versicherungsbeiträge von 30 % auf 15 %.

WIE OFT BRAUCHT MAN DIESE BESTÄTIGUNG? – Einmal im Jahr.

WIE BEKOMMT MAN DEN KMU-STATUS?  – Um einer russischen Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) den KMU-Status (den Status eines kleinen oder mittleren Unternehmens) zu verleihen und sie in das Einheitliche Register der kleinen und mittleren Unternehmen einzutragen, ist es notwendig, dass sowohl die OOO als auch deren ausländische(r) Gesellschafter ihren Status der kleinen oder mittleren Unternehmen bestätigen.  Mit Befugnissen zur Bestätigung dieser Angaben und deren Weiterleitung an Steuerbehörden werden die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgestattet (Teil 6.2 Artikel 4.1 des Föderalen Gesetzes „Über die Entwicklung des kleinen und mittleren Unternehmertums in der Russischen Föderation“). 

DIE VORGEHENSWEISE ZUR BESTÄTIGUNG DES KMU-STATUS  

  1. Man soll die Kennziffern der russischen OOO und der Muttergesellschaft analysieren (wenn der Anteil der Muttergesellschaft /der Gesamtanteil mehrerer ausländischer Gesellschafter über 49% beträgt).

Sowohl die Tochter- als auch die Muttergesellschaft sollen die folgenden Kriterien erfüllen:

– die Gesamteinnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeit sollen im Vorjahr 2 Milliarden Rubel nicht überschritten haben;

–  die durchschnittliche Belegschaftsstärke soll im Vorjahr maximal 250 Mitarbeiter betragen haben;

– es kann eine Bestätigung dafür vorgelegt werden, dass der Ansässigkeitsstaat nicht zu den Staaten mit einer vergünstigten Besteuerung (offshore-Staaten) gehört.

– die russische OOO soll vor dem 1. Dezember 2019 gegründet sein.

Wenn die analysierten Kennziffern den genannten Kriterien entsprechen, sollte man sich an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wenden.

  1. Dann soll man mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Dienstleistungsvertrag über die Bestätigung des KMU-Status abschließen.
  1. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll Dokumente beantragen und hat die erhaltenen Dokumente hinsichtlich der Erfüllung von Kriterien zu analysieren und zu überprüfen.
  1. Im Zeitraum vom07.2020 bis 05.07.2020 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die erhaltenen Informationen selbstständig an die Steuerbehörde zu richten.
  1. Die Steuerbehörde wird die Datenprüfung und Eintragung in das Register am 10. August 2020 vornehmen.

Kommentiert Frau Daria Pogodina, Generaldirektorin der OOO „SWILAR“:

„Gestützt auf unsere Erfahrung aus der Arbeit mit ausländischen Muttergesellschaften empfehlen wir, eine Anfrage an Ihren Gesellschafter schon heute zu richten: die Fristen für die Erstellung der lokalen Rechnungslegung können sich sehr wahrscheinlich von russischen Terminen unterscheiden, und der Gesellschafter wird darum für eine termingerechte Vorbereitung des benötigten Dokumentenpakets eigene Prozesse beschleunigen müssen. Es ist zudem notwendig, eine gewisse Zeit für die Übersetzung und Apostillierung der Dokumente einzuplanen, denn sie werden in einem anderen Staat und in einer Fremdsprache verwendet.

Beachten Sie bitte auch die erforderliche Bestätigung der Tatsache, dass Ihr Gesellschafter in keinem Staat mit einer vergünstigten Besteuerung (offshore-Zone) ansässig ist – dafür braucht man einen entsprechenden Handelsregisterauszug“.

Wir möchten darauf verweisen, dass ausgehend von juristischen Formulierungen in Artikeln 5 und 6 des Föderalen Gesetzes Nr. 102-ФЗ vom 01.04.2020 über die Verwendung der „ermäßigten“ Versicherungsprämiensätze im Jahre 2020 diese Vorteile solche Versicherungsnehmer betreffen, die im Einklang mit dem Föderalen Gesetz vom 24.07.2007 Nr. 209-ФЗ „Über die Entwicklung des kleinen und mittleren Unternehmertums in der Russischen Föderation“ als Subjekte des kleinen und mittleren Unternehmertums anerkannt sind, und vom 01.04.2020 bis 31.12.2020 gelten werden. Das bedeutet, dass die Versicherungsnehmer per  01.04.2020 zu Subjekten des kleinen und mittleren Unternehmertums (eingetragen in das Einheitliche Register der kleinen und mittleren Unternehmen) gehören sollen. Bislang wurden in Rechtsvorschriften in Hinsicht auf die Möglichkeiten der Verwendung von „ermäßigten“ Versicherungsprämiensätzen im laufenden Jahr durch KMU-Subjekte, die in das Register nach dem 01.04.2020 eingetragen wurden, keine Änderungen vorgenommen. Erläuterungen, die so was zulassen, sind nicht vorhanden. Es gibt zu diesem Thema keine Rechtsprechung.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter  audit@sterngoff.com oder per Telefon unter folgender Nummer +7 926 033 01 11.

Sie können die Anfrage für diese Dienstleistung auch auf unserer Website erstellen