Neue Regeln für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes
Ab dem 1. September 2025 treten neue Regeln für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes in Kraft (genehmigt durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 24.04.2025 Nr. 540, gültig bis 01.09.2031). Die alte Verordnung der Regierung vom 24.12.2007 Nr. 922 „Über Besonderheiten der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts“ tritt zu diesem Datum außer Kraft.
In die Berechnung werden alle Arten von Zahlungen einbezogen, die in den Vergütungsregelungen des jeweiligen Unternehmens vorgesehen sind: Grundgehalt, Verkaufsprovisionen, Prämien, Zuschläge für Vertretung, Nachtarbeit und Feiertage.
Es wird ein einheitlicher Berechnungszeitraum von 12 Kalendermonaten verwendet. Arbeitgeber können keine willkürlichen Zeiträume mehr festlegen, um die Höhe der Zahlungen zu senken oder zu erhöhen.
Von der Berechnung des Durchschnittsverdienstes ausgeschlossen sind:
- bezahlte und unbezahlte Urlaube, einschließlich Mutterschutz;
- Krankenstände;
- Betriebsstillstände, die vom Arbeitgeber verschuldet sind;
- bezahlte Freistellungen zur Pflege eines behinderten Kindes.
Nun wird nur die tatsächlich im Jahr geleistete Arbeitszeit berücksichtigt.
Für die Berechnung der Abfindung wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Monat angewendet: die jährliche Zahl der Arbeitstage geteilt durch 12. Für Arbeitnehmer mit Arbeitszeitsummen wird eine andere Formel verwendet: durchschnittlicher Stundenverdienst × durchschnittliche monatliche Arbeitszeit
.
Wichtig: der Durchschnittsverdienst eines Mitarbeiters, der einen Monat vollständig gearbeitet hat, darf nicht unter dem Mindestlohn liegen (im Jahr 2025 — 22.440 Rubel). Ergibt sich bei der Berechnung des Urlaubs- oder Abfindungsentgelts ein Betrag unterhalb des föderalen Mindestlohns, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz auszugleichen.
Was sich tatsächlich ändert
Die wichtigste Änderung betrifft die Berechnung der Abfindung. Diese wird nun durch Multiplikation des durchschnittlichen Tagesverdienstes mit der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Monat (bzw. der Stunden bei Summenarbeitszeit) ermittelt.
Erläuterungen des Arbeitsministeriums
Das Arbeitsministerium erklärte in seinem Schreiben vom 5. August 2025 Nr. 14-1/ООГ-3551: um die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage (Stunden) zu berechnen, ist die Gesamtzahl der Arbeitstage (Stunden) im Kalenderjahr der Entlassung durch 12 zu teilen.
Beispiele
Beispiel 1 — Berechnung bis zum 1. September 2025
Der Arbeitnehmer wird am 18. August 2025 entlassen. Die Abfindung wird nach folgender Formel berechnet:
AP = DTV × AD
DTV — durchschnittlicher Tagesverdienst
AD — Anzahl der Arbeitstage im zu vergütenden Zeitraum
Im Beispiel wird der Zeitraum vom 19. August bis einschließlich 18. September herangezogen. Die Abfindung wird für 23 Arbeitstage berechnet.
Beispiel 2 — Berechnung ab dem 1. September 2025
Entlassungsdatum 1. Oktober.
Nach den alten Regeln — 23 Tage, nach den neuen — 20,58 (247 / 12). Die Abfindung fällt geringer aus.
Bei einer Entlassung am 7. November: nach den alten Regeln — 20 Tage, nach den neuen — 20,58. Der Betrag fällt etwas höher aus.
Ab dem 1. September ist die tatsächliche Zahl der Arbeitstage im zu vergütenden Zeitraum nicht mehr maßgeblich. Die Berechnung wird über das Jahr gemittelt.
Beispiel 3 — Berechnung der Abfindung nach dem 1. September 2025
Bedingung: betriebsbedingte Kündigung. In den letzten 12 Monaten arbeitete der Arbeitnehmer 225 Tage und erhielt 864.675 Rubel. Im Jahr 2025 gibt es laut Arbeitskalender 247 Arbeitstage.
- Durchschnittlicher Tagesverdienst = 864.675 / 225 = 3.843 Rubel.
- Durchschnittliche monatliche Arbeitstage = 247 / 12 = 20,58.
- Abfindung = 3.843 × 20,58 = 79.088,94 Rubel.
Wichtig: bei der Berechnung sind Zeiträume von Krankheit und Urlaub auszuschließen, auch wenn in diesen Zeiträumen Lohn gezahlt wurde.