Jede GmbH ist verpflichtet, jährlich eine ordentliche Gesellschafterversammlung zur Genehmigung der Jahresergebnisse abzuhalten. Die Versammlung muss innerhalb der in der Satzung festgelegten Frist im Zeitraum vom 1. März bis 30. April 2026 stattfinden.
Die Tagesordnung muss unter anderem die Genehmigung des Jahresberichts und der Bilanz umfassen.
Das Verfahren für die Fernabstimmung bei ordentlichen Versammlungen wurde geändert: Sie ist nun nur noch in Verbindung mit einer Präsenzversammlung zulässig. Die Durchführung einer Versammlung ausschließlich im Fernabstimmungsverfahren ist nicht mehr möglich.
Ein Verstoß gegen das festgelegte Verfahren zieht für juristische Personen ein Bußgeld von bis zu 700.000 RUB nach sich (Art. 15.23.1 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzes).
Unsere Partner verfügen über langjährige Erfahrung in der schlüsselfertigen Begleitung von Gesellschafterversammlungen. Das Team von Fachleuten gewährleistet eine einwandfreie Durchführung des gesamten Verfahrens — von der Benachrichtigung der Gesellschafter bis zur Unterzeichnung des Protokolls — und minimiert so die Risiken einer verwaltungsrechtlichen Haftung.
Wenn Sie Fragen zur Organisation und Durchführung einer Gesellschafterversammlung haben, kontaktieren Sie uns: info@sterngoff.com
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