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Neue Regeln für die Durchführung der Gesellschafterversammlung einer GmbH

Wichtige Änderungen ab 1. März 2026
17.03.2026
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Jede GmbH ist verpflichtet, jährlich eine ordentliche Gesellschafterversammlung zur Genehmigung der Jahresergebnisse abzuhalten. Die Versammlung muss innerhalb der in der Satzung festgelegten Frist im Zeitraum vom 1. März bis 30. April 2026 stattfinden.

Die Tagesordnung muss unter anderem die Genehmigung des Jahresberichts und der Bilanz umfassen.

Was hat sich ab dem 1. März 2026 geändert

Das Verfahren für die Fernabstimmung bei ordentlichen Versammlungen wurde geändert: Sie ist nun nur noch in Verbindung mit einer Präsenzversammlung zulässig. Die Durchführung einer Versammlung ausschließlich im Fernabstimmungsverfahren ist nicht mehr möglich.

Haftung bei Verstößen

Ein Verstoß gegen das festgelegte Verfahren zieht für juristische Personen ein Bußgeld von bis zu 700.000 RUB nach sich (Art. 15.23.1 des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzes).

Rundum-Service für Gesellschafterversammlungen

Unsere Partner verfügen über langjährige Erfahrung in der schlüsselfertigen Begleitung von Gesellschafterversammlungen. Das Team von Fachleuten gewährleistet eine einwandfreie Durchführung des gesamten Verfahrens — von der Benachrichtigung der Gesellschafter bis zur Unterzeichnung des Protokolls — und minimiert so die Risiken einer verwaltungsrechtlichen Haftung.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zur Organisation und Durchführung einer Gesellschafterversammlung haben, kontaktieren Sie uns: info@sterngoff.com