Mit dem Erlass Nr. EA-7-1/798@ vom 17. September 2025 hat der Föderale Steuerdienst das Verfahren zur Einreichung von Dokumenten durch Prüfungsorganisationen an GIRBO gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 307-FZ „Über die Prüfungstätigkeit“ vom 30. Dezember 2008 genehmigt. Der Erlass definiert die Liste der Kontrollkennzahlen, die in der Mitteilung über die Einreichung des Prüfungsberichts anzugeben sind, sowie das Format, das Verfahren und die Ausfüllungsregeln. Der Erlass wurde am 10. November 2025 beim Justizministerium registriert.
Der Erlass legt fest:
Der Erlass tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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