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Neues Verfahren zur Einreichung von Berichten an GIRBO ab dem 1. Januar 2026

Der Föderale Steuerdienst hat das Format und das Verfahren zur Übermittlung von Prüfungsberichten und Begleitdokumenten an die staatliche Informationsressource für Buchhaltungsberichte (GIRBO) festgelegt.
25.11.2025
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Mit dem Erlass Nr. EA-7-1/798@ vom 17. September 2025 hat der Föderale Steuerdienst das Verfahren zur Einreichung von Dokumenten durch Prüfungsorganisationen an GIRBO gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 307-FZ „Über die Prüfungstätigkeit“ vom 30. Dezember 2008 genehmigt. Der Erlass definiert die Liste der Kontrollkennzahlen, die in der Mitteilung über die Einreichung des Prüfungsberichts anzugeben sind, sowie das Format, das Verfahren und die Ausfüllungsregeln. Der Erlass wurde am 10. November 2025 beim Justizministerium registriert.

Der Erlass legt fest:

  • das Verfahren zur Einreichung von Prüfungsberichten über konsolidierte Finanzberichte (KFB) oder Dokumenten zu Zwischenprüfungen sowie das Verfahren zur Benachrichtigung darüber;
  • den Umfang der Angaben zur Identifizierung der Prüfungsorganisation und des geprüften Unternehmens in der Mitteilung;
  • die Liste der Kontrollkennzahlen, die in der Mitteilung über die Einreichung des Prüfungsberichts anzugeben sind;
  • das elektronische Format der Mitteilung für KFB oder Zwischenprüfungsberichte;
  • die Regeln zum Ausfüllen der Mitteilung oder des Dokuments über das Ergebnis der Zwischenprüfung.

Der Erlass tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.