In Deutschland darf allein die nach nationalen Standards erstellte Rechnungslegung als Grundlage für die Dividendenausschüttung an Aktionäre und Steuerberechnung dienen. Deswegen sind die in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften, deren Rechnungslegung nach IFRS oder nach sonstigen nationalen Standards auf dem Niveau der Muttergesellschaft konsolidiert wird, jedenfalls verpflichtet, Finanzberichte nach deutschen Standards (HGB) zu erstellen.
Dementsprechend sind sogar in dem Fall, wenn die konsolidierte Rechnungslegung einer Holding nach IFRS oder nach sonstigen nationalen Standards (wenn Aktionäre oder die Muttergesellschaft in einem anderen Land ansässig sind) vorbereitet wird, Tochtergesellschaften gezwungen, neben ihren individuellen finanziellen und individuellen steuerrechtlichen Berichten nach deutschen Standards auch Berichtsformen für die übergeordnete konsolidierte Rechnungslegung vorzubereiten. Diese Berichtsformen haben in Deutschland die Bezeichnung „HB II“, was „die zweite Handelsbilanz“ bedeutet.