Da unsere Kunden vorwiegend Unternehmen mit ausländischer Beteiligung sind, ist die Tatsache zu beachten, dass alle Geschäfte zwischen verbundenen Personen als kontrollierbare Geschäfte eingestuft werden (Brief des Finanzministeriums der RF vom 15.11.2013 Nr. 03-01-18/49257).
Bei kontrollierbaren Geschäften entsteht die Pflicht zur Meldung dieser Geschäfte an die Steuerbehörden und zur Vorbereitung der entsprechenden Dokumentation im Rahmen der Verrechnungspreisbildung mit nachfolgender Berechnung möglicher Steuern.