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Verrechnungspreisbildung

Unter zahlreichen Verfahren, die von Unternehmen zur Umsetzung eines effektiven Managementsystems eingesetzt werden, spielen die internen Produktionspreise (Firmenpreise), genannt Verrechnungspreise, eine besondere Rolle.

Ein Verrechnungspreis ist derjenige Preis, welcher für Wirtschaftstransaktionen zwischen verschiedenen Betriebsstätten eines Unternehmens oder zwischen den Teilnehmern einer einheitlichen Unternehmensgruppe (zwischen so genannten „verbundenen Personen“) festgesetzt wird. Die Aktivitäten zur Bestimmung der Preise für Geschäfte zwischen solchen Unternehmen bilden den Begriff der Verrechnungspreisbildung.

Hauptrisiken, die mit Verstößen bei der Verrechnungspreisbildung zusammenhängen
Die Fragen zur Aufsicht über eine vollständige Steuerzahlung bei Anwendung der Verrechnungspreisbildung und zur Verbundenheit der Personen im Sinne der Besteuerungszwecke sind im Abschnitt V.1 des Steuergesetzbuches der RF geregelt.
Wenn die in kontrollierbaren Geschäften verwendeten Preise mit den üblichen Marktpreisen nicht übereinstimmen, sind die Steuerbehörden berechtigt, in die zu besteuernden Einkünfte des Steuerzahlers das Einkommen aufzunehmen, welches der Steuerzahler bei Anwendung marktüblicher Preise erwirtschaftet hätte.
Seit 2014 haben Steuerzahler, die keine marktüblichen Preise verwenden, eine Strafe in Höhe von 20 % der ausstehenden Steuer zu entrichten. Ab 2017 wird diese Strafe mittlerweile 40 % ausmachen.
Berichterstattung über
die Verrechnungspreisbildung

Gemäß Teil 2 Art. 105.16 des Steuergesetzbuches der RF haben die Steuerzahler der Steuerbehörde Informationen über kontrollierbare Geschäfte im vorigen Kalenderjahr spätestens am 20. Mai vorzulegen.

Die Informationen über kontrollierbare Geschäfte sollen Angaben über das Gegenstand und die Parteien des Geschäfts sowie über den Ertrag (Aufwand) enthalten, der im Ergebnis des kontrollierbaren Geschäfts erhalten (getragen) wurde.

Das Formular für die Meldung über kontrollierbare Geschäfte, die Ausfüllungsregeln, das Format und die Ordnung für die Vorlage der Meldung wurden durch den Beschluss des Finanzministeriums der RF vom 27. Juli 2012 Nr. ММВ-7-13/524 genehmigt.

Warum soll man sich
an Spezialisten wenden?

Entsprechend den Anforderungen im Steuerrecht sind die Steuerzahler verpflichtet, eine formfreie Dokumentation mit Begründung der in kontrollierbaren Geschäften verwendeten Preisbildungsmethoden vorzubereiten. Im Gesetz wurde keine verbindliche Form dieser Dokumentation vorgeschrieben.

Die Spezialisten der „Sterngoff Audit“ für Wirtschaft, Wirtschaftsprüfung und Recht haben eine solche Form unter Berücksichtigung der gültigen Rechtsvorschriften und Empfehlungen der föderalen Steuerbehörde des Finanzministeriums der RF entwickelt.