Als eines der Verfahren zur Lösung dieser Aufgaben dient das Audit (die Wirtschaftsprüfung) — eine unabhängige Abschlussprüfung und eine objektive Einschätzung der Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers (wie Unternehmen, Projekt, Produkt etc.) anhand vorliegender Finanzdokumente.
Die obligatorische Wirtschaftsprüfung (d.h. sie wird kraft Gesetzes durchgeführt) dient vor allem zur Überprüfung der richtigen Erstellung von Jahresabschlussformen und der Vollständigkeit der Steuerabrechnung.
Die freiwillige Abschlussprüfung (d.h. sie wird auf Initiative der Eigentümer oder der Unternehmensführung durchgeführt) wählen Gesellschaften, die ihre Marktposition stärken und verbessern wollen.