Unser Team möchte Sie über eine relativ neue Form der Steuerkontrolle informieren – die Steuerüberwachung.
Sein Sinn liegt darin, dass traditionelle Außenprüfungen durch eine Online-Interaktion ersetzt werden, die auf einem Fernzugriff auf die Informationssysteme des Steuerpflichtigen bzw. dessen Buchführung und Steuerberichterstattung basiert ist. Diese Art der Datenbereitstellung an die Steuerbehörde ermöglicht Ihnen eine zeitnahe Abstimmung damit Fragen zur Besteuerung von zugesagten und geplanten Operationen.
Nach Abs. 3 des Art. 105.26 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation in der durch das Gesetz Nr. 470-ФЗ geänderten Fassung können Gesellschaften auf die Steuerüberwachung umstellen, wenn aufgrund der Ergebnisse des Vorjahres gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sind:
Derzeit müssen Unternehmen diese bis zum 1. Oktober des laufenden Jahres beantragen, um auf die Steuerüberwachung umzustellen. Bei einer positiven Entscheidung des Steuerdienstes ist demnach der Überwachungszeitraum das nächste Jahr, d. h. das Verfahren beginnt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres und endet am 1. Oktober des auf die Überwachung folgenden Jahres Zeitraum.
209 russische Unternehmen nutzen bereits eine neue Form der Steuerkontrolle. Die Steuerüberwachung in Russland ist erforderlich, um das System offener und wettbewerbsfähiger zu machen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und die Effizienz der Steuerkontrolle durch Digitalisierung zu steigern.
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