Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 galt für Unternehmen ein befristetes Verfahren zur Berechnung von Säumniszinsen gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 362-FZ vom 29. Oktober 2024.
Folgende Zinssätze wurden angewendet:
Diese Regelung galt bis zum 31. Dezember 2025, unabhängig von der Dauer des Verzugs.
Ab dem 1. Januar 2026 sind die Zinsen wieder nach den allgemeinen Regeln zu berechnen:
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