Am 1. Oktober 2016 sind Ergänzungen zum Artikel 2 des Föderalen Gesetzes vom 01.12.2007 Nr. 315-FS „Über selbstregulierende Organisationen“ in Kraft getreten, nämlich: die Information über die Mitgliedschaft der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in selbstregulierenden Organisationen sind in das Einheitliche föderale Register der rechtlich relevanten Daten über Fakte der Tätigkeit juristischer Personen einzutragen (fedresurs.ru).
In Wahrnehmung der genannten Änderungen des Föderalen Gesetzes hat unsere Firma die Daten über ihre Mitgliedschaft in der selbstregulierenden Organisation „Wirtschaftsprüferassoziation Sodrushestwo“ rechtzeitig veröffentlicht.
Unternehmen, die einer Pflichtwirtschaftsprüfung unterliegen, haben auf der oben genannten Ressource Informationen über die durchgeführte Wirtschaftsprüfung spätestens drei Tage nach der Ausstellung des Bestätigungsvermerks zu veröffentlichen.
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