Ein Geschäftsführer kann all seine Befugnisse nicht mehr über eine Vollmacht abgeben, da diese als ungültig anerkannt wird. Dies ergibt sich aus der Definition des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28. September 2021 in der Sache Nr. A35-6102/2020.
Im Besonderen wurden Vollmachten im Hinblick auf die Übertragung folgender Rechte für ungültig geklärt:
Wie lässt sich die Neudefinition des Obersten Gerichts anwenden?
Erich Rath, Jurist der Rechtsabteilung von „Sterngoff Audit“, kommentiert: Beim Abschluss von Vollmachten sind in erster Linie die Grundbestimmungen der Vollmacht zu beachten, wie: Liste von zu übertragenden Befugnissen, verbindliche Angaben, Gültigkeitsdauer und sonstige notwendige Punkte, sowie die Richtigkeit von Formulierungen. Dadurch kann das Unternehmen die Risiken einer Nichtanerkennung von erteilten Vollmachten vermeiden.
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