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Welche Befugnisse kann der Geschäftsführer nicht delegieren? Neudefinition des Obersten Gerichts

16.12.2021
Herr Erich Rath
Rechtsanwalt-Partner

Ein Geschäftsführer kann all seine Befugnisse nicht mehr über eine Vollmacht abgeben, da diese als ungültig anerkannt wird. Dies ergibt sich aus der Definition des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 28. September 2021 in der Sache Nr. A35-6102/2020.

Im Besonderen wurden Vollmachten im Hinblick auf die Übertragung folgender Rechte für ungültig geklärt:

  • Abschluss aller gesetzlich zulässigen Geschäfte im Namen des Unternehmens;
  • Unterzeichnung einer einseitigen Kündigung von Verträgen, Protokollen über die durchgeführten Arbeiten, Rechnungen, Verifizierungsurkunden;
  • Erhalt und Übergabe materieller Werten im Namen des Unternehmens.

Wie lässt sich die Neudefinition des Obersten Gerichts anwenden?

Erich Rath, Jurist der Rechtsabteilung von „Sterngoff Audit“, kommentiert: Beim Abschluss von Vollmachten sind in erster Linie die Grundbestimmungen der Vollmacht zu beachten, wie: Liste von zu übertragenden Befugnissen, verbindliche Angaben, Gültigkeitsdauer und sonstige notwendige Punkte, sowie die Richtigkeit von Formulierungen. Dadurch kann das Unternehmen die Risiken einer Nichtanerkennung von erteilten Vollmachten vermeiden.

Unsere Rechtsabteilung beantwortet gerne Ihre Fragen zur Vollmachtserklärung in Ihrem Unternehmen. Bitte senden Sie Ihre Frage an er@sterngoff.com und wir geben Ihnen genaues, qualitativ hochwertiges Feedback.