Die Staatsduma hat in dritter Lesung den Gesetzentwurf Nr. 1026190-8 verabschiedet, der auf eine Reform des Steuersystems abzielt. Die Änderungen betreffen auch Steuerzahler, die das vereinfachte Steuersystem (STS) anwenden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Schwelle für die Mehrwertsteuerbefreiung ab 2026 deutlich sinkt.
Ursprünglich wurde vorgeschlagen, die Befreiungsschwelle bereits ab 2026 auf 10 Mio. RUB festzulegen. Letztendlich entschieden sich die Gesetzgeber für einen schrittweisen Übergang.
STS-Steuerpflichtige müssen keine Mehrwertsteuer zahlen, wenn:
Ab dem 1. Januar 2026 ist eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 20% auf 22% geplant. Für Steuerzahler, die den ermäßigten Satz von 10% anwenden, ändert sich nichts.
STS-Steuerpflichtige können ermäßigte Sätze anwenden:
Das Finanzministerium stellte klar (Schreiben Nr. 03-07-11/70950 vom 22.07.2025), dass 7% auch dann angewendet werden dürfen, wenn ein Anspruch auf 5% besteht.
Nach geltendem Recht kann auf den regulären Satz erst nach 12 aufeinanderfolgenden Steuerzeiträumen zurückgewechselt werden. Der Gesetzentwurf ermöglicht jedoch einen Wechsel bereits im ersten Jahr.
Steuerpflichtige sollten ihre Kostenstruktur analysieren:
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