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Wenn eine Gewinnsteuer „zur Kürzung“ mit mehr als 10 Millionen Rubel deklariert wird, werden Steuerbehörden (Inspektionen) darüber die Verwaltungen für Steuern und Abgaben informieren müssen

09.09.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Der Föderale Steuerdienst der RF hat ein Schreiben an territoriale Steuerbehörden (Inspektionen) Nr. ВД-4-1/13447@ vom 20.08.2021 herausgegeben.

Die Inspektionen werden Informationen zu Gewinnsteuererklärungen an Verwaltungen für Steuern und Abgaben und an exekutive Behörden des entsprechenden Subjekts der Russischen Föderation in dem Falle weiterleiten müssen, wenn in der Steuerklärung eine Steuer „zur Kürzung“ in Höhe von über 10 Mio. Rubel deklariert wird und diese Kürzung den Teil betrifft, der an den regionalen Haushalt zu entrichten ist.

Weiter zitieren wir das oben genannte Schreiben: „Interregionale Inspektionen des Föderalen Steuerdienstes der RF für größere Steuerpflichtige haben innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt von Steuerpflichtigen der Steuererklärungen über die Gewinnsteuer der Organisationen „zur Kürzung“ für einen Betrag über 10 Mio. Rubel an den konsolidierten Haushalt des Subjektes der Russischen Föderation die zuständige Verwaltung für Steuern und Abgaben der RF für dieses Subjekt der Russischen Föderation, exekutive Behörden dieses Subjekts der Russischen Föderation einschließlich der Finanzämter zu informieren …

Dabei wird unter einer Gewinnsteuererklärung der Organisationen, wo der Betrag von über 10 Mio. Rubel an den konsolidierten Haushalt des Subjektes der Russischen Föderation „zur Kürzung“ deklariert wird, im Sinne dieses Schreibens (Ziff. 1 und Ziff. 2 des Schreibens) folgendes verstanden:

  • Primäre Gewinnsteuererklärung der Organisation, die „zur Kürzung“ vorgelegt wird (der Steuerbetrag ist in der Zeile 080 im Abschnitt 1 der Steuererklärung angegeben);

Die präzisierte Steuererklärung, die den vorher angerechneten Betrag „zur Zahlung“ reduziert (der Steuerbetrag ist in der Zeile 070 im Abschnitt 1 der Steuererklärung angegeben), „zur Kürzung“ (der Steuerbetrag ist in der Zeile 080 im Abschnitt 1 der Steuererklärung angegeben).