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Werbung im Internet: neue Verbote, Steuer und Haftung im Jahr 2025

In den letzten vier Monaten hat sich die Gesetzgebung über Werbung geändert und ist auf eine Verschärfung der Kontrolle über die Qualität der Inhalte und eine stärkere Verantwortung der Verbreiter ausgerichtet. Die Liste der zulässigen Ressourcen für Werbung wurde eingeschränkt, eine besondere Verantwortung für Blogger eingeführt und eine Steuer auf Internetwerbung eingeführt. In diesem Digest betrachten wir die unserer Meinung nach wichtigsten Änderungen in dieser Zeit.
01.09.2025
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

1. Kriterien zur Abgrenzung von Werbung und Information im Internet

Seit dem 25. Juli 2025 gelten Kriterien, die es ermöglichen, Werbung von Informationsmaterialien zu unterscheiden. Informationen gelten als Werbung, wenn sie:

  • die Aufmerksamkeit auf ein Produkt/Dienstleistung lenken, Interesse daran wecken oder aufrechterhalten und es auf dem Markt fördern;
  • kein Referenz-, Informations- oder Analysematerial sind;
  • keine Mitteilung darstellen, die nicht mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängt.

Diese Kriterien gelten für Platzierungen auf Marktplätzen, Aggregator-Websites, in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken mit einem täglichen Traffic von mehr als 500.000 Nutzern aus Russland. Dies ermöglicht eine genauere Bestimmung der Höhe der obligatorischen Abgaben aus den Einnahmen aus Internetwerbung.

2. Werbeverbot auf bestimmten Ressourcen ab dem 1. September 2025

Ab dem 1. September 2025 gilt ein Verbot für die Platzierung von Werbung auf folgenden Ressourcen:

  • Websites ausländischer und internationaler Organisationen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation als unerwünscht anerkannt sind;
  • Websites von Organisationen, die als extremistisch oder terroristisch eingestuft sind (einschließlich Instagram und Facebook, da Meta als extremistische Organisation anerkannt ist);
  • Ressourcen, deren Zugang nach russischem Recht eingeschränkt ist (z. B. LinkedIn, X (Twitter), Viber).

Geldstrafen für Verstöße gegen das Verbot:

  • für natürliche Personen: 2.000 – 5.000 RUB;
  • für Einzelunternehmer und Amtsträger: 4.000 – 20.000 RUB;
  • für juristische Personen: 100.000 – 500.000 RUB.

Die Verantwortung gilt sowohl für Werbetreibende als auch für Werbeverbreiter (einschließlich Agenturen und Blogger).

3. Neue Anforderungen an die Werbung für Insolvenz-Dienstleistungen

Ein Bundesgesetz wurde unterzeichnet, das Anforderungen an die Werbung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren festlegt. Solche Werbung:

  • darf keine Hinweise auf die Möglichkeit der Befreiung von Geldverpflichtungen oder Zahlungsverpflichtungen enthalten;
  • muss den Warnhinweis enthalten: «Insolvenz hat negative Folgen, einschließlich Einschränkungen beim Erhalt von Krediten und erneuter Insolvenz innerhalb von fünf Jahren. Wenden Sie sich zuvor an Ihren Kreditgeber und an das MFC.»

Es wurde auch ein Verbot der Werbung für Zugangsmittel zu Informationsressourcen festgelegt, deren Zugang in der Russischen Föderation eingeschränkt ist.

4. Steuer auf Internetwerbung

Seit dem 1. April 2025 wurde eine Steuer auf Internetwerbung eingeführt. Teilnehmer der Werbekette sind verpflichtet, vierteljährlich 3% der Einnahmen aus der Verbreitung von Internetwerbung zu zahlen.

Wer zahlt:

  • Eigentümer von Websites, Blogs, Online-Medien;
  • Betreiber von Werbesystemen (z. B. Yandex.Direct, VK Werbung);
  • Vermittler (Marketingagenturen, Freiberufler);
  • Russische Unternehmen, die Werbung auf ausländischen Plattformen platzieren.

Wer ist befreit:

  • staatliche Medien;
  • Printmedien mit einer Auflage von mindestens 300.000 Exemplaren pro Jahr;
  • Marktplätze (für sie gelten separate Regeln).

Die Kontrolle über die Zahlung obliegt Roskomnadzor, das die Daten des Einheitlichen Registers für Internetwerbung (ERIR) verwendet. Für Nichtzahlung sind Geldstrafen vorgesehen (deren Höhe wird noch spezifiziert).

5. Verantwortung von Bloggern

Ab dem 1. September 2025 verschärft sich die Verantwortung von Bloggern mit mehr als 10.000 Abonnenten, die nicht im Register von Roskomnadzor eingetragen sind. Ihnen ist es verboten, Werbung zu schalten, Spenden anzunehmen, und bei Verstößen sind Geldstrafen vorgesehen:

  • für natürliche Personen: 2.000 – 5.000 RUB;
  • für Einzelunternehmer und Amtsträger: 4.000 – 20.000 RUB;
  • für juristische Personen: 100.000 – 500.000 RUB.

Auch Werbetreibende können für die Platzierung von Werbung bei Bloggern, die nicht im Register eingetragen sind, bestraft werden.


Es ist ersichtlich, dass der Gesetzgeber einen Kurs auf die Verschärfung der Kontrolle über den Werbesektor im Internet sowie auf eine detailliertere gesetzliche Regelung der Erbringung von Werbedienstleistungen eingeschlagen hat.

Wir sind bereit, für Sie eine Analyse Ihrer Werbeausgaben zusammen mit unseren Partnern durchzuführen, die auf diese Dienstleistungen spezialisiert sind.