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Aktuelle gerichtspraxis - die verbindung des Unternehmens mit „unfreundlichen“ Staaten

06.05.2022
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Russische Unternehmen haben begonnen, Streite mit den OOO mit ausländischem Kapital mit folgendem Argument zu gewinnen: Er ist in einem „unfreundlichen“ Staat ansässig.

Die Meinung von Juristen und Rechtsanwälten, die dieses Argument vorbringen: „Es wird unmöglich sein, eine Forderung ohne vorläufige Maßnahmen bei ihm einzutreiben, weil ausländische Unternehmen den russischen Markt massenhaft verlassen.“

 

1) Anwendung einstweiliger Maßnahmen aufgrund eines möglichen Rückzugs aus dem russischen Markt

Das russische Unternehmen forderte mehr als 45 Millionen Rubel von einem Unternehmen mit ausländischem Kapital an und forderte vom Gericht, diesen Betrag auf den Konten der Beklagten Firma als einstweilige Maßnahme zu pfänden.

Begründung des Antrags: Obwohl der Beklagte formell eine russische juristische Person ist, wird sie von ausländischen Unternehmen aus „unfreundlichen“ Staaten kontrolliert. Die beiden Gesellschafter sind italienische und deutsche Unternehmen. Der Geschäftsführer sowie andere Angestellte im Managementbereich des Unternehmens sind italienische Staatsbürger.

Der Kläger wies darauf hin, dass der Beklagte vollständig von Bürgern „unfreundlicher“ Staaten kontrolliert werde.

Dem Kläger zufolge besteht ein hohes Risiko, kein Geld von dem ausländischen Kontrahenten zu erhalten, da europäische Unternehmen den russischen Markt massenhaft verlassen.

Das Gericht schloss sich den Argumenten des Klägers zur ausländischen Unternehmenskontrolle und der möglichen Weigerung des Beklagten, in Russland zu arbeiten an, woraufhin es vorläufige Maßnahmen verhängte – es sperrte die Konten des Unternehmens mit ausländischer Beteiligung.

Urteil des Arbitragegerichts des Bezirks Omsk vom 16. März 2022 Nr. A46-3889 / 2021

 

2) Aussetzung der Vollstreckung einer gerichtlichen Handlung im Falle der Ablehnung von Verträgen in Russland

Das russische Unternehmen verlor in zwei Instanzen den Streit in Höhe von mehr als 7 Millionen Rubel. Gegen die Kassation legte die Beklagte Berufung ein und beantragte die Aussetzung der Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils. Das russische Unternehmen gab an, dass der Kläger sei zwar in Russland registriert, aber Teil einer Unternehmensgruppe war, die von einer deutschen Firma kontrolliert wird.

Das Gericht schloss sich der Argumentation der Beklagten an, dass ein einseitiger Verzicht auf Verpflichtungen in Russland den Kläger in die Insolvenz führen würde. Wenn also der Angeklagte dem Kläger Geld zahlt und die Entscheidung dann von der Kassationsinstanz aufgehoben wird, wird es schwierig oder sogar unmöglich sein, die Vollstreckung rückgängig zu machen.

Daher stimmte die Kassationsinstanz zu, die Vollstreckung der gerichtlichen Handlung auszusetzen.

Urteil des Arbitragegerichts des Moskauer Bezirks vom 11. März 2022 Nr. A40-149699 / 2021

 

3) Weigerung, ausschließliche (geistliche) Rechte zu schützen

Ein ausländisches Unternehmen, das Rechtsinhaber der Kinderanimationsserie ist, reichte eine Klage gegen ein russisches Unternehen über die Verletzung des geistiges Eigentums ein. Das russische Unternehmen verletzte die ausschließlichen Rechte an den Marken der ausländischen Firma. Das Gericht hat die vom Rechtsinhaber angeführten tatsächlichen Umstände nicht untersucht und seine Klage mit Hinweis auf den Rechtsmissbrauch umgehend abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts ist es inakzeptabel, vor dem Hintergrund antirussischer Sanktionen eine Zahlung zu verlangen.

Das Gericht ignorierte die Tatsache, dass der Rechtsinhaber bereits im September 2021 Klage eingereicht hatte.

Urteil des Arbitragegerichts der Region Kirow vom 03.03.2022 in der Rechtssache Nr. A28-11930/2021

 

Unser Team beantwortet gerne alle Fragen zu diesem Thema und kann gerne alle Geschäfte des Unternehmens analysieren  und andere Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten prüfen.

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