Sehr geehrte Steuerpflichtige (Unternehmen), wir möchten Sie auf einen wichtigen bevorstehenden Meldetermin aufmerksam machen.
Bis zum 20. März 2026 sind Organisationen verpflichtet, beim zuständigen Steueramt die Meldung über kontrollierte ausländische Gesellschaften (KAG) für das Steuerjahr 2025 einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Die Meldung ist unabhängig vom Finanzergebnis der ausländischen Gesellschaft einzureichen — unabhängig davon, ob ein Gewinn oder ein Verlust erzielt wurde.
Die KAG-Meldung (auf dem durch den Erlass des Föderalen Steuerdienstes vom 19.07.2021 Nr. ЕД-7-13/671@ genehmigten Formular).
Sofern Gründe für eine Steuerbefreiung der KAG-Gewinne vorliegen — Nachweisdokumente, die die Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen belegen.
Ausnahme: Gesellschaften, die in Mitgliedstaaten der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) ansässig sind, sind ohne zusätzliche Bestätigung von dieser Anforderung befreit.
Liegen keine Befreiungsgründe vor, sind bis zum 25. März — zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung — Dokumente einzureichen, die die Höhe des Gewinns (oder Verlusts) der KAG belegen.
Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Gewinnsumme unter die Steuerbefreiung gemäß Absatz 7, Artikel 25.15 der Russischen Abgabenordnung (НК РФ) fällt oder nicht.
Das Unterlassen der KAG-Meldung ist mit einem Bußgeld in Höhe von 500.000 Rubel bewehrt.
Natürliche Personen sind verpflichtet, die KAG-Meldung für das Jahr 2025 beim zuständigen Steueramt spätestens bis zum 30. April 2026 einzureichen.
Ausführliche Informationen zu den Kriterien für die Anerkennung als kontrollierende Person, zum Verfahren der Einreichung der KAG-Meldung sowie zur Liste der erforderlichen Nachweisdokumente finden Sie im entsprechenden Bereich der Website des Föderalen Steuerdienstes (ФНС России): „Kontrollierende Personen und kontrollierte ausländische Gesellschaften.“
Die mit der KAG-Berichterstattung verbundenen Pflichten können komplex sein, und die Fristen rücken schnell näher. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Vorbereitung nicht aufzuschieben.
Wenn Sie Fragen zu den Anforderungen an die KAG-Meldung, zu Befreiungsvoraussetzungen oder zu den erforderlichen Nachweisdokumenten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns an info@sterngoff.com — wir helfen Ihnen dabei, Ihre Pflichten korrekt und fristgerecht zu erfüllen.
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