Im Rahmen der Nummer 17-18 (9933-9934) 2022 der Zeitung „WL-Buchhalter“ ist der Artikel der Generaldirektorin von „Sterngoff Audit“ Olga Grigoriewa erschienen.
Fast jede Gesellschaft hat ein Fahrzeug und also Ausgaben für Benzin. Für Abschreibung dieser Ausgaben sind Fahraufträge erforderlich. O. Grigoriewa hat die Besonderheiten der Erstellung eigener Form des Fahrauftrags der Unternehmens erläutert. Es ist zweckmäßig, die Formularform des Fahrauftrags und die Frist, auf die Fahraufträge erstellt werden, in der Bilanzierungspolitik des Unternehmens auszuweisen.
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