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Artikel der Generaldirektorin von „Sterngoff Audit“ Olga Grigoriewa „Für Erfassung der Kosten für Ertragssteuer soll die Benutzung der erworbenen Sachwerte in der Wirtschaftstätigkeit nachgewiesen werden“ in der Geschäftswochenzeitung „Wirtschaft und Leben“

24.02.2022
Frau Swetlana Pschenowa
Assistentin des Wirtschaftsprüfers

Im Rahmen der Nummer 25 (9941) 2022 der Zeitung „WL-Buchhalter“ ist der Artikel der Generaldirektorin von „Sterngoff Audit“ Olga Grigoriewa erschienen.

Der Artikel betrifft die Fragen der Kostenerfassung für Ertragssteuer und Nachweise der Benutzung von erworbenen Sachwerten in der Wirtschaftstätigkeit. O. Grigoriewa hat im Artikel bemerkt, dass es sicherer ist, einige Kostenarten zu Zwecken der Besteuerung nicht zu erfassen. Sollte es doch entschieden werden, diese Kosten zu Zwecken der Besteuerung bei den Ansprüchen seitens der Steuerbehörden zu erfassen, wird die Gesellschaft hohe Chancen haben, den Streit im Gerichtswege zu ihren Gunsten beizulegen (mit Rücksicht auf Vorliegen der positiven Gerichtspraxis).

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