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Bestätigung des tatsächlichen Anspruchs auf Einkommen bei Anwendung internationaler Abkommen

01.09.2021
Frau Olga Grigorjewa
Generaldirektorin

Wir erinnern Sie daran, dass eine ausländische Gesellschaft dem russischen (Steuerbevollmächtigten) nicht nur ein Ansässigkeitsdokument vorlegen muss, sondern auch ein Dokument, das den tatsächlichen Anspruch auf Einkommen bestätigt.

Im Schreiben der Abteilung für Steuerpolitik des Finanzministeriums Russlands vom 22. Juni 2021 Nr. 03-08-05 / 49013 wurde ein neues Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Einkommensempfängers zum Zweck der Anwendung ermäßigter Sätze festgelegt durch internationale Abkommen der Russischen Föderation zu Steuerfragen.

Gemäß Absatz 1 Art. 312 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation, wenn der Steuerpflichtige, der die Einkünfte zahlt, vor dem Tag der Übertragung eine Ansässigkeitsbestätigung und eine Bestätigung des tatsächlichen Anspruchs auf Einkünfte vorgelegt wird, und in Bezug auf diese Einkünfte ein internationales Abkommen vom die Russische Föderation sieht in der Russischen Föderation ein bevorzugtes Steuersystem vor, dies ist die Grundlage für die Befreiung von Einkünften von der Quellensteuer an der Zahlungsquelle oder von der Quellensteuer zu ermäßigten Sätzen.

Anders gesagt, das Schreiben weist darauf hin, dass Sie jetzt bei der Auszahlung von Einkünften an ausländische Unternehmen nicht nur einen Ansässigkeitsnachweis, sondern auch ein Dokument benötigen, das den Anspruch auf Einkünfte bestätigt.

In Bezug auf das Dokument, das das Bestehen des tatsächlichen Anspruchs auf Einkommen bestätigt, teilen wir Ihnen mit, dass die Form des Dokuments (sowie die Liste der Dokumente) nicht gesetzlich festgelegt ist (Schreiben der Abteilung für Steuerpolitik des Finanzministeriums Russlands vom 22.06.2021 Nr. 03-08-05 / 49013; Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 19.12.2018, Nr. 030805/92537). In diesen Schreiben heißt es, dass neben anderen Dokumenten (Informationen) als Nachweis dafür, dass ein ausländischer Empfänger einen tatsächlichen Anspruch auf die erhaltenen Einkünfte hat, die schriftliche Bestätigung der ausländischen Organisation über den Status des wirtschaftlich Berechtigten in Bezug auf Einkünfte aus eine russische Quelle in Form eines von den Direktoren der ausländischen Organisationen unterzeichneten Briefes.

Wir empfehlen bei der Auszahlung von Einkünften an ausländische Unternehmen als Steuerbevollmächtigter, sich von der ausländischen Organisation bestätigen zu lassen, dass diese Gesellschaft tatsächlich berechtigt ist, die entsprechenden Einkünfte zu erhalten.

OOO „Sterngoff Audit“ beantwortet gerne alle Ihre Fragen zu diesem Thema, schreiben Sie einfach einen Brief an info@sterngoff.com und erhalten Sie schnellstmöglich ein Feedback.