Das Föderalsteuerdienst hat auf ihrer Website (https://rmsp.nalog.ru/qa.html) Informationen veröffentlicht, dass Unternehmen, die zu KMU gehören, vor dem 1. Juli 2021 ihren Status bestätigen müssen, indem sie Daten zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl für 2020 bereitstellen. Wenn diese Informationen nicht vor dem festgelegten Datum übermittelt werden, wird das Unternehmen aus dem Register ausgeschlossen. In diesem Fall hat das Unternehmen das Recht, die erforderlichen Informationen unverzüglich zu übermitteln und am 10. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Steuerdienst die erforderlichen Daten erhalten hat, im Register einzuziehen, da das KMU-Register kürzlich monatlich aktualisiert wurde.
Wir erinnern Sie daran, dass ein Unternehmen mit ausländischem Kapital drei Kriterien erfüllen muss, die im Föderalgesetz Nr. 209 und Beschluss des Regierung der RF Nr. 265 vom 04.04.2016 festgelegt sind, um den Status des KMU zu erhalten und in das einheitliche Register für kleine und mittlere Unternehmen aufgenommen zu werden, und die Befugnis, diese Informationen zu bestätigen und der Steuerbehörde zu übermitteln, wurden an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übertragen (Teil 6.2 des Artikels 4.1 des Föderalgesetzes „Über die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Russischen Föderation“).
Auf unserer Website können Sie einen Antrag auf Erlangung des KMU-Status ausfüllen sowie Ihre Fragen per E-Mail info@sterngoff.com stellen, die von unserem Team unverzüglich beantwortet werden.
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